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Donnerstag, 25. April 2024
EU-Vorstoß als „bittere Pille"

Gewährleistung: Umkehr der Beweislast soll verlängert werden

Hintergrund | Dominik Schebach | 31.01.2019 | |  Archiv

Schon länger wird auf EU-Ebene über die Ausweitung der Konsumentenrechte diskutiert. Nach dem nun getroffenen politischen Kompromiss soll nun bei der GEwährleistung die Frist zur „Umkehrung der Beweislast“ auf ein Jahr verlängert werden. Zwar wurde die neue Richtlinie noch nicht formal beschlossen, für Handelsobmann Peter Buchmüller ist sie trotzdem eine bittere Pille für die KMU.

Die Minister des EU-Rates, die Kommission und das EU-Parlament haben sich offensichtlich auf eine Erweiterung des Konsumentenschutzes geeinigt. Nach dem nun vorliegenden Entwurf für eine neue EU-Richtlinie soll die Umkehrung der Beweislast, derzeit auf ein halbes Jahr begrenzt, auf ein Jahr verlängert werden. Innerhalb dieser Frist müsse im Falle eines Mangels dann nicht der Konsument beweisen, dass die Sache schon beim Kauf fehlerhaft war, sondern der Händler müsste beweisen, dass er am Mangel keine Schuld trage – was er in aller Regel nicht kann, so die Bundessparte Handel in ihrer jüngsten Aussendung.

Die Verschärfung ist für den Handel eine bittere Pille“, erklärt dazu Peter Buchmüller, Obmann der Bundessparte Handel. „Klein- und Mittelbetriebe des Handels könnten darunter besonders leiden, wenn in ihrem Bereich die Reklamationen ansteigen. Denn es ist umso schwieriger, die neuen finanziellen Belastungen auszugleichen, je kleiner der Umsatz eines Unternehmens ist.“  

Derzeit steht für das Regelwerk der formale Beschluss durch den EU-Ministerrat und das EU-Parlament noch aus. Wirksam wird die geplante EU-Richtlinie zweieinhalb Jahre nach der Kundmachung. Mit dieser ist noch vor dem Sommer zu rechnen, womit die neuen Gewährleistungsfristen im Herbst 2021 in Kraft treten könnten.

 Noch längere Fristen dikutiert

 Immerhin konnten viel längere Fristen bis hin zu einer Gewährleistung abgewehrt werden, die für die gesamte Lebensdauer eines Produktes gegolten hätte, wie Buchinger betont: „Solche Fantastereien sind ernstlich diskutiert worden. Es ist der Bundessparte Handel durch rationale Argumente gelungen, die Entscheidungsträger von solchen weltfremden Konzepten abzubringen. Wenngleich die neue Regelung vor allem für KMU problematisch ist, konnte das Schlimmste verhindert werden.“

 Rechtsunsicherheit vermeiden

Eine weitere Bestimmung der Einigung auf EU-Ebene betrifft die „integrierten digitalen Inhalte“, die heutzutage immer öfter Teil einer Ware sind. Für diese Anwendungen müsse demnach in Zukunft vom Verkäufer Updates zur Verfügung gestellt werden – und zwar für einen Zeitraum, den sich der Verbraucher vernünftigerweise je nach Produktart und Produktzweck erwarten kann. „Bei der Umsetzung ins nationale Recht wird es unbedingt notwendig sein, diesen vagen Spielraum klarer zu definieren. Es kann nicht sein, dass die Unternehmer mit einer derartigen Rechtsunsicherheit im Regen stehen gelassen werden“, so Buchmüller abschließend.

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