„Erfolgreiches Engagement der Bundessparte Handel“

Wie die Bundessparte Handel informiert, konnte der sogenannten Warenhandels-Richtlinie auf Grund des eigenen Engagements „ein wesentlicher Giftzahn gezogen“ werden. „Die ursprünglichen Pläne hätten Österreichs Handel stark belastet“, wie Spartenobmann Peter Buchmüller sagt.
„Das jahrelange Eintreten der Bundessparte Handel für mehr Augenmaß hat sich ausgezahlt“, sagt der Obmann der WKÖ Bundessparte Handel Peter Buchmüller angesichts der erreichten Entschärfung der sogenannten Warenhandels-Richtlinie: „Dieser Richtlinie, die heute im Plenum des EU-Parlaments beschlossen wurde, konnte dank unserer Mitwirkung ein wesentlicher Giftzahn gezogen werden.“
Denn bis zuletzt sei die Dauer der so gennannten Vermutungsfrist diskutiert worden. Ursprünglich hätten Händler für Mängel jeglicher Art zwei Jahre lang beweisen müssen, dass die Ware beim Kauf in Ordnung war. Das hätte den heimischen Handel stark belastet“, so Buchmüller. „Die zwei Jahre der so genannten Vermutungsfrist konnten nun grundsätzlich auf ein Jahr reduziert werden. Das ist zwar immer noch mehr als die derzeit geltenden sechs Monate, aber ein gerade noch tragbarer Kompromiss“, sagt der Spartenobmann. Und er hält fest: „Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, sich auch auf europäischer Ebene zu engagieren.“
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