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Freitag, 19. April 2024
Digitalsteuerpaket

Buchmüller: Steuerschlupfloch wird geschlossen

Hintergrund | Elektro AT | 03.04.2019 | |  
Handelsobmann Peter Buchmüller begrüßt das Digitalsteuerpaket der Bundesregierung, nur bei der Werbeabgabe hätte er sich eine Entlastung erhofft. Handelsobmann Peter Buchmüller begrüßt das Digitalsteuerpaket der Bundesregierung, nur bei der Werbeabgabe hätte er sich eine Entlastung erhofft. (© WKO) Gestern hat die Bundesregierung nun ihr Digitalsteuerpaket vorgestellt. Für den Handel sind dabei zwei Punkte von Bedeutung: Einerseits wird das Steuerschlupfloch bei der Einfuhrumsatzsteuer geschlossen, andererseits will die Regierung ein Werbeabgabe auf Online-Werbung einführen. Lob und Kritik gibt es von der Bundessparte Handel und der WKÖ.

Für die Bundessparte Handel ist das jetzige Steuerpaket eine Maßnahme zur Herstellung der Wettbewerbsgleichheit. Als eine wesentliche Maßnahme des Digitalsteuer-Paketes wertet Peter Buchmüller, Obmann der Bundessparte Handel, die Abschaffung der so genannten 22-Euro-Freigrenze für Kleinsendungen aus Staaten außerhalb der europäischen Union: „Mit der Abschaffung dieser Freigrenze werden Waren ab dem ersten Cent der Mehrwertsteuer unterworfen. Zielführend ist die Umsetzung bereits ab dem Jahr 2020. Bisher gibt es auf Basis der Freigrenze zahlreiche Umgehungsmaßnahmen. Nun wird ein Steuerschlupfloch geschlossen. Das ist eine langjährige Forderung der Wirtschaftskammer Österreich und der Bundessparte Handel.“

Werbeabgabe

Bei der Werbeabgabe von 5% auf Online-Werbung auch für internationale Konzerne bewertet er auch die Tatsache positiv, dass für die Steuerpflicht der Digitalsteuer ein wichtiger Schwellenwert erfüllt werden muss: ein weltweiter (Konzern-)Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro. Beim zweiten Schwellenwert von 25 Millionen Euro Onlinewerbeumsatz in Österreich hält Buchmüller noch eine Nachjustierung für denkbar.

Konkret hätte die WKÖ hier eine allgemeine Absenkung der Werbeabgabe auch für klassische Werbemaßnahmen in Print, Radio oder TV auf 3% als Entlastung der Branche bevorzugt. Stattdessen soll auch auf Werbung im Netz eine Abgabe von 5% eingeführt. IM ursprünglichen Plan der Regierung war hier übrigens noch eine Werbeabgabe für Internet-Unternehmen wie Google oder Facebook von 3% vorgesehen.

Internationale Lösung

Ziel aller künftigen Maßnahmen müsse aber eine internationale Steuerlösung sein, so Buchmüller, „im besten Fall auf OECD-Ebene. Nur so – nämlich wenn alle mitziehen – kann ein modernes Steuersystem auf internationaler Ebene fair, effizient, zukunftstauglich und treffsicher gestaltet werden.“ So sollte die nationale Digitalsteuer von einer OECD-weiten Steuer abgelöst werden, um auch international gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle zu schaffen.

Die Bundesregierung erwartet sich von dem Digitalsteuerpaket Mehreinnahmen in der Höhe von 200 Mio. Euro. Wichtiger als die Einkünfte ist allerdings, das Bedürfnis nach Steuergerechtigkeit zu erfüllen, wie auch Steuerexperte Dr. Simon Loretz im Gespräch mit E&W erklärt hatte.

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