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Mittwoch, 9. Oktober 2024
Klärung

OLG: Wortmarke Black Friday ist nicht schützenswert

Hintergrund | Dominik Schebach | 19.04.2019 | |  Branche
(© Thorben Wenger/pixelio.de) Die Sondereinkaufstage um Black Friday haben aus der Sicht des Online-Handels bereits die Dezemberwochen überholt. Kein Wunder, dass hier so mancher mitnaschen wollte. Zumindest einer besonders dreisten Form hat nun das OLG Wien einen Riegel vorgeschoben und der Wortmarke „Black Friday“ den Schutz verweigert. Sehr zur Freude des Handelsverbandes, der das Verfahren angestrengt hatte.

„Der Handelsverband hat in dieser Frage erstmals den Rechtsweg beschritten, damit Händler kostenfrei mit Black Friday-Angeboten werben können. Als Sprecher und Partner des Handels freuen wir uns über diese grundsätzliche und richtungsweisende Entscheidung für alle österreichischen Händler“, berichtet Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.

Abmahnwelle

Konkret hatte die Super Union Holdings Ltd. vor einigen Jahren den Begriff „Black Friday“ als internationale Wortmarke schützen lassen. Das hat insbesondere in Deutschland zu regelrechten Abmahnwellen geführt und auch unter heimischen Händlern viel Verunsicherung ausgelöst. Viele griffen deswegen laut Handelsverband auf ähnliche Begriffe oder Unterlizenz von entsprechenden Vermarktungsplattformen zurück.

Unhaltbarer Zustand

Aus Sicht des Handelsverbandes ein unhaltbarer Zustand. Denn viele Markenrechtsexperten vertreten die Meinung, dass der Begriff „Black Friday“ alleine nicht unterscheidungskräftig genug ist, um einen Markenschutz zu rechtfertigen. Demnach hätte aus Sicht des Handelsverbandes niemals ein Eintrag des Begriffs in das Markenregister sattfinden dürfen – und meldete 2018 eine eigene Wortbildmarke zu Black Friday, um die Schutzfähigkeit der Marke zu testen. Erwartungsgemäß wurden gegen diese Anmeldung Widerspruch erhoben.

In dem darauf folgenden Verfahren wurde jetzt vom österreichischen Patentamt der Widerspruch des österreichischen exklusiven Lizenznehmers gegen die angemeldete Wortbildmarke des Handelsverbandes erfreulicherweise abgewiesen. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Parallel dazu war beim OLG Wien ein Verfahren zur Schutzzulassung der internationalen Wortmarke „Black Friday“ anhängig. Auch dieses Verfahren wurde vor wenigen Tagen entschieden. Dabei ist das OLG zur Entscheidung gekommen,  gegen die Wortmarke „Black Friday“ der Super Union Holdings Ltd. eine nationale Schutzverweigerung auszusprechen. Der ordentliche Revisionsrekurs wurde vom OLG Wien für nicht zulässig erklärt. Auch diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Dennoch bedeutet dieses Urteil aus Sicht des Handelsverbandes de facto das Ende für die vorsichtshalber abgeschlossenen kostenpflichtigen Lizenzverträgen.

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