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Samstag, 20. April 2024
Bitkom-Erhebung

„Großes Interesse an Drohnen-Lieferungen“

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 21.05.2019 | |  Produkte
Bild: Sven Löffler/ pixelio.de Bild: Sven Löffler/ pixelio.de Die potenziellen Einsatzbereiche für Drohnen sind vielfältig – ob beim Sport und in der Freizeit oder in der Logistik, ergänzt der Digitalverband Bitkom, laut dem der Einsatz von Drohnen für viele Deutsche reizvoll scheint. In einer Bitkom-Erhebung kam zutage, dass sich jeder zweite Befragte Medikamente und Einkäufe gern per Drohne liefern lassen würde.

„Der Einsatz von Drohnen ist für viele Bundesbürger offenbar reizvoll“, sagt Bitkom und verweist auf eine repräsentative Umfrage unter mehr als 1000 Bundesbürgern ab 16 Jahren. Am meisten Zustimmung bekomme die eilige Medikamentenlieferung, beispielsweise an entlegene Orte auf dem Land oder auch Inseln. 57% der Befragten würden Drohnen zu diesem Zweck auf jeden Fall nutzen oder können sich dies vorstellen. Auch die Lieferung von Einkäufen per Drohnen finde Anklang: Knapp die Hälfte (49%) würde Drohnen auf jeden Fall nutzen oder kann sich dies zumindest vorstellen, wenn es darum geht, sich Einkäufe nach Hause liefern zu lassen. „Warenlieferungen per Drohne wurden bis vor kurzem noch von Vielen als schlechter Scherz abgetan. Mittlerweile wird an entsprechenden Zukunftslösungen geforscht und gefeilt“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Logistikdrohnen werden auch in Zukunft keinen Kühlschrank liefern und sind sicher nicht für jede Ware die Lieferlösung schlechthin. Für kleine, leichte und besonders eilige Produkte müsste sich aber aus rein technischer Sicht schon heute kein Transporter oder Vieltonner mehr durch die verstopften Straßen der Innenstädte quälen.“

48% der Befragten würden ihre Drohne laut Bitkom gern für Fotografie- und Videoaufnahmen von Landschaft und Natur nutzen. Mehr als jeder Vierte (27%) hat Interesse an der Nutzung als Spielzeug. Ähnlich viele (24%) würden mit Drohnen gern die Nachbarschaft erkunden. Jeder Fünfte (21%) möchte mit Drohnen sportliche Rennen fliegen. „Nach Industrie und Profi-Fotografen entdecken nun auch zunehmend die Verbraucher den Reiz von fliegenden Kameras. Luftaufnahmen waren noch nie so günstig und einfach zu bekommen“, sagt Rohleder. „Sein Interesse an Nachbars Haus sollte man im Griff haben. Selbstverständlich ist verboten, bei den Nachbarn übers Grundstück zu fliegen oder aus der Höhe Aufnahmen vom Garten oder gar den Innenräumen zu machen. Nicht alles, was technisch geht, ist auch erlaubt.“

Regeln

Bei der Nutzung von Drohnen gibt es einige Regeln zu beachten, sagt BItkom: „So besteht für alle Flugmodelle und unbemannten Luftfahrtsysteme ab einer Startmasse von mehr als 250 Gramm eine Kennzeichnungspflicht, um im Schadensfall den Halter schnell feststellen zu können. Für den Betrieb von Drohnen ab zwei Kilogramm ist ein Kenntnisnachweis, also eine Art Flugführerschein, erforderlich.“ Alle Regelungen stehen in der Drohnenverordnung des Bundesverkehrsministeriums, wie Bitkom anmerkt (https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LF/151108-drohnen.html).

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