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Donnerstag, 25. April 2024
Eine Kolumne von Rat & Tat – E&W 6/2019

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Die Branche | Rat & Tat Steuerberater Kanzlei Kowarik & Waidhofer | 09.06.2019 | Bilder | |  Archiv, Meinung
– durch das Unternehmen bei Beendigung eines Dienstverhältnisses. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erlischt nicht automatisch mit Beendigung des Dienstverhältnisses!

In folgenden Fällen ist der Anspruch auf Entgeltfortzahlung mit Ende des Dienstverhältnisses zu Ende:

  • Lösung in der Probezeit
  • Zeitablauf bei einem befristeten Dienstverhältnis
  • Kündigung durch Dienstnehmer
  • Begründete Entlassung durch Dienstgeber
  • Unbegründeter vorzeitiger Austritt durch Dienstnehmer

In folgenden Fällen gebührt das Krankengeld weiter, obwohl das Dienstverhältnis arbeitsrechtlich zu Ende ist:

  • Kündigung durch den Dienstgeber
  • Unberechtigte Entlassung durch den Dienstgeber
  • Berechtigter vorzeitiger Austritt durch den Dienstnehmer
  • Einvernehmliche Lösung im Krankenstand

Seit 01.07.2018 auch bei einvernehmlicher Lösung des Dienstverhältnisses im Krankenstand! Das bedeutet: Wenn ein Dienstnehmer während des Krankenstandes gekündigt bzw unberechtigt entlassen wird, oder berechtigt vorzeitig austritt, läuft sein Entgeltanspruch weiter, bis der Krankenstand zu Ende ist oder die u.a. Fristen abgelaufen sind, dasselbe gilt für eine einvernehmliche Lösung im Krankenstand.

Wieviel Geld steht zu?

  • Im 1. Dienstjahr 6 Wochen das volle Entgelt, weitere 4 Wochen das halbe, den Rest übernimmt die Krankenkasse.
  • Ab dem 2. Dienstjahr bis zum 15. Dienstjahr 8 Wochen voll und 4 Wochen halb,
  • ab dem 16. Dienstjahr bis zum 25. Dienstjahr 10 Wochen voll und 4 Wochen halb,
  • ab dem 26. Dienstjahr 12 Wochen voll und 4 Wochen halb.

Arbeiter und Angestellte werden seit 01.07.2018 gleich behandelt.

Für weiter Auskünfte steht Ihnen Ihr Rat & Tat Steuerberater Kanzlei Kowarik & Waidhofer unter (1) 892 00 55, info@kowarik.at gern zur Verfügung

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