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Gewährleistung: Wertgarantie springt bei Loewe ein

Multimedia Hintergrund | Dominik Schebach | 04.07.2019 | | 5  Produkte, Unternehmen
Wertgarantie greift dem FH unter die Arme, wie VL Roland Hofer erklärt: „„Wir springen hier gerne als Problemlöser ein und lassen den Handel auf keinen Fall allein im Regen stehen. Wir wollen den Elektro-Fachhändlern, die noch Loewe-TV-Geräte verkaufen, dadurch eine Sicherheit bieten und sie unterstützen. Wertgarantie greift dem FH unter die Arme, wie VL Roland Hofer erklärt: „„Wir springen hier gerne als Problemlöser ein und lassen den Handel auf keinen Fall allein im Regen stehen. Wir wollen den Elektro-Fachhändlern, die noch Loewe-TV-Geräte verkaufen, dadurch eine Sicherheit bieten und sie unterstützen." (© Wertgarantie) Wertgarantie reagiert auf die Insolvenz des deutschen TV-Herstellers Loewe und greift dem Fachhandel unter die Arme. Für alle Neu- und Gebrauchtgeräte von Loewe, für die ein Komplettschutz abgeschlossen wird, übernimmt Wertgarantie ab sofort die gesetzliche Gewährleistung, wie das Unternehmen heute, Donnerstag, 4. Juli 2019, mitgeteilt hat.

Die Insolvenz von Loewe sorgt für zunehmende Besorgnis im österreichischen Fachhandel. Viele Händler – aber auch Kunden – befürchten, auf möglichen Reparaturkosten sitzenzubleiben. Denn es werden, wie auch das Bundesgremium im Zusammenhang mit der Betriebseinstellung von Loewe Technologies angemerkt hat, die Garantieleistungen durch das Unternehmen nicht mehr erbracht. Die entbindet jedoch die Händler nicht von der gesetzlichen Gewährleistung, die sie für zwei Jahre ab Kauf erfüllen müssen.

Nun springt Wertgarantie in die Bresche, und steht dem Fachhandel, der noch Loewe-Gerätet vermarktet, ab sofort zur Seite. Dazu erweitert der Spezialversicherer sein Premium-Produkt, den Komplettschutz: Bei allen TV-Geräten von Loewe, die ab sofort verkauft werden, sowie auch bei allen Loewe-Gebrauchtgeräten, für die ein Komplettschutz abgeschlossen wird, übernimmt das Unternehmen zusätzlich die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten. So greift der Wertgarantie-Komplettschutz, wenn Loewe-Geräte Schäden aufweisen, die bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden waren.

Nachdem Loewe Anfang Mai die Insolvenz bekanntgab, wurden mittlerweile auch die Namensrechte verpfändet. Die zusätzliche Leistung im Wertgarantie-Komplettschutz soll nun für mehr Absicherung sorgen. „Wir springen hier gerne als Problemlöser ein und lassen den Handel auf keinen Fall allein im Regen stehen“, erklärt Wertgarantie-Vertriebsleiter Roland Hofer. „Wir wollen den Elektro-Fachhändlern, die noch Loewe-TV-Geräte verkaufen, dadurch eine Sicherheit bieten und sie unterstützen.“

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Kommentare (5)

  1. Lieber Michael H., geschätzte Fachhändler.

    In der heutigen Zeit, in der eine echte Partnerschaft leider nicht mehr so wichtig zu scheinen scheint wie „früher“, ist Misstrauen durchaus verständlich.

    Bei Wertgarantie wird PARTNERSCHAFT nach wie vor gross geschrieben. Auch das „Kleingedruckte“ oder das EU IDD Blatt kann bei uns gerne gelesen werden.

    Und bei LOEWE:
    WERTGARANTIE übernimmt für Kunden mit dem WERTGARANTIE Komplettschutz für das LOEWE Gerät die Gewährleistungs- und Garantiekosten die LOEWE durch die Insolvenz nicht übernimmt. Wir lassen den Kunden mit einen WERTGARANTIE Komplettschutz nicht im Regen stehen.
    Der WERTGARANTIE Komplettschutz kann sowohl für Neu-als auch Gebrauchtgeräte abgeschlossen werden.

    Bei Fragen stehen die WERTGARANTIE Aussendienst Mitarbeiter gerne zur Verfügung.

    Euer Wertgarantie Österreich Team.

  2. Ganz einfach….
    LOEWE TV Gerät gestern verkauft = Fachhändler muss alle Reparaturkosten im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung auf seine eigene Kappe nehmen, wenn ein Kunde reklamiert.
    LOEWE TV (oder irgend etwas anderes) mit einer kostenpflichtigen „Wertgarantie“(Versicherung) verkauft = die Versicherung(Wertgarantie) übernimmt etwaige Reparaturkosten wenn das Gerät kaputt geht.
    Ob es da irgend etwas „Kleingedrucktes“ zu beachten gibt entzieht sich meiner Kenntnis. Das soll man ja nicht lesen… ist schlecht für die Augen. 😉
    Die Wertgarantie springt natürlich NICHT ein, wenn ein bereits früher verkauftes Gerät kaputt geht. Insofern ist „Einspringen“ etwas weit hergeholt. Für bereits verkaufte Geräte muss der Fachhändler Reparaturen schlucken, sofern ein Kunde einen Schaden in Gewährleistung (also Fehler zum Zeitpunkt der Übergabe) nachweisen kann.

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