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Donnerstag, 25. April 2024
Mitteilung des Bundesgremiums

Loewe-Händler müssen für Gewährleistung aufkommen

Multimedia | Wolfgang Schalko | 04.07.2019 | | 1  Unternehmen
Schon wieder schlechte Nachrichten aus Kronach: Reparaturkosten für Loewe-Geräte müssen die Händler selbst tragen. Schon wieder schlechte Nachrichten aus Kronach: Reparaturkosten für Loewe-Geräte müssen die Händler selbst tragen. (© Loewe) Schwere Zeiten für Loewe-Händler in vielerlei – gerade auch finanzieller – Hinsicht. Als wären die diversen Unannehmlichkeiten aufgrund der Pleite in Kronach nicht genug, werden auch Garantieleistungen nicht mehr vom TV-Hersteller übernommen. Wie das Bundesgremium informiert, kommen hier nun die Händler zum Handkuss.

In der Mitteilung des Bundesgremiums heißt es:

Zu unserem großen Bedauern haben wir erfahren müssen, dass Loewe Technologies den Betrieb eingestellt hat. In diesem Zusammenhang müssen wir hinweisen, dass damit auch Garantieleistungen durch das Unternehmen nicht mehr erbracht werden. Eine entsprechende Mitteilung ist uns aus dem Stammwerk zugegangen.

Dies entbindet jedoch nicht den Händler, die gesetzliche Gewährleistung für 2 Jahre erfüllen zu müssen. Sollten in diesem Zeitraum Reparaturen erforderlich sein, werden diese wohl die bisher tätigen Serviceunternehmen nur gegen Kostenverrechnung durchführen. Eine Weiterverrechnung an Loewe Technologies wird nicht möglich sein.

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