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Freitag, 19. April 2024
Rat & Tat – E&W 7-8/2019

Achtung Finanz!

Hintergrund | Dominik Schebach | 07.07.2019 | | 1  
Mit Juli 2019 muss man nicht nur bei Überweisungen an die Finanz Neues beachten. Bei Betriebsprüfungen hält auch Big Data Einzug, womit bei einer Prüfung

Achtung bei Überweisung an FA ab Juli!

Ab Anfang Juli 2019 werden nur mehr Überweisungen zugunsten der IBAN mit der Struktur ATxx 0100 0xxx xxxx xxxx entgegengenommen. Viele Banken ändern betroffene Daueraufträge von sich aus, aber bitte prüfen Sie genau. Bei Überweisungen an einen falschen IBAN können im Zuge der Rücküberweisung Fristen versäumt werden und Kosten entstehen (z.B. Säumniszuschläge). Die IBANs finden Sie auf der Homepage des BMF unter „Ämter und Behörden“.

Betriebsprüfung: Predictiv Analytics Competence Center!

Wie bitte? Was kommt da nun wieder auf uns zu? Die Finanz bedient sich nun moderner statistischer Methoden. Dabei wird aus Betriebsprüfungsfällen der letzten zehn Jahre, die Nachforderungen ergeben haben, geschlossen welche Muster und Datencharakteristik zugrunde liegen. Daraus wird auf ähnliche Fälle, von denen man sich ebenso Nachforderungen verspricht, geschlossen.

  • Den Prüfern werden dann für jeden Fall daraus Informationen zur Verfügung gestellt
  • In welchen Bereichen Unregelmäßigkeiten bestehen könnten.
  • Wo in ähnlichen Fällen etwas gefunden wurde und daher auch der Prüfungsschwerpunkt liegen sollte.
  • Hinweise zu Risken bei Geschäftsführern, Gesellschaftern, etc., wenn in Vorprüfungen Mehrergebnisse entstanden sind.
  • Spezielle Prüfungshandlungen für bestimmte Branchen.

Big Data hält also Einzug ins Finanzamt! Es bleibt nur zu hoffen, dass damit die Treffsicherheit tatsächlich Steuersünder zu finden, erhöht wird und nicht, wie bei Versuchen in der Vergangenheit, unzählige steuerehrliche Abgabenpflichtige unter Generalverdacht gestellt werden.  Auch „Mystery-Shopping“ ist vorgesehen, was wir als Staatsbürger äußerst bedenklich finden. Als Unternehmer sollte man immer vor Augen haben, dass die Prüfer schon bisher Zugang zu unzähligen Informationsquellen gehabt haben. Man denke nur an:

  • Das Firmenbuch
  • Das Grundbuch
  • Das zentrale Melderegister
  • Das zentrale Melderegister für KfZ Zulassungen

Zusätzlich sind die Prüfer in Internetrecherche gut geschult und haben daraus schon sehr viele Informationen bevor noch ein Beleg in die Hand genommen wird.
Tipp von uns: Denken Sie bei facebook, twitter und Co, auch immer ans Finanzamt. Kleiner Gewinn und Bilder von einem Luxusurlaub in der Karibik passen einfach nicht zusammen!

Einziehungsauftrag für Steuern?

Ab Mitte des Jahres 2019 soll es möglich sein, Einkommen- und Körperschaftsteuer mittels Einziehungsauftrags an das Finanzamt zahlen zu können. Das nur als vorläufige Information und zur Überlegung, wir haben noch keinen genauen Starttermin und Modalitäten vom Finanzamt und werden Sie diesbezüglich auf dem Laufenden halten.

Für weiter Auskünfte steht Ihnen Ihr Rat & Tat Steuerberater Kanzlei Kowarik & Waidhofer unter (1) 892 00 55, info@kowarik.at gern zur Verfügung

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