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Freitag, 29. März 2024
Hot!Hauptbeschwerdeführer Handelsverband setzt sich mit Beschwerde durch

Amazon ändert Marktplatz-AGBs

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 17.07.2019 | |  Branche
Der österreichische Handelsverband setzte sich als Hauptbeschwerdeführer mit seiner Beschwerde gegen Amazon durch. Der Onlinegigant lenkt ein und ändert acht Geschäftsbedingungen zu Gunsten aller Händler am Marktplatz. (Bild: Amazon) Der österreichische Handelsverband setzte sich als Hauptbeschwerdeführer mit seiner Beschwerde gegen Amazon durch. Der Onlinegigant lenkt ein und ändert acht Geschäftsbedingungen zu Gunsten aller Händler am Marktplatz. (Bild: Amazon) Ende 2018 brachte der österreichische Handelsverband eine Beschwerde gegen einzelne Amazon-Geschäftspraktiken bei der Bundeswettbewerbsbehörde ein – und hat sich damit durchgesetzt. Der größte Konzern der Welt lenkte nun ein und ändert acht wesentliche Geschäftsbedingungen.

Wie elektro.at Anfang des Jahres berichtete, hatte die Bundeswettbewerbsbehörde (ua. auf Grundlage einer Beschwerde des Handelsverbandes) entschieden, ein offizielles Missbrauchsverfahren gegen Amazon einzuleiten, um die Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen von Amazon gegenüber Händlern auf dem Online-Marktplatz amazon.de zu überprüfen. Nach einem mehrmonatigen Verfahren lenkte der größte Konzern der Welt nun ein und ändert acht wesentliche Geschäftsbedingungen des Amazon Marktplatzes zugunsten der (heimischen) Marktplatzhändler in den AGBs. Die Änderungen sollen bereits mit 16. August 2019 in Kraft treten.

„Entscheidender Schritt“

Die Entscheidung sei ein wichtiger Fortschritt, der den Umgang mit den heimischen Händlern auf dem führenden Marktplatz verbessert, wie der Handelsverband festhält. Amazon habe durch die freiwillige Änderung der Geschäftsbedingungen ein langwieriges Gerichtsverfahren vor dem Kartellgericht vermieden. „Heute ist ein guter Tag“, sagt Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes. „Dieser Erfolg ist richtungsweisend. Er zeigt, dass der digitale Raum nicht rechtsfrei ist und sich auch digitale Giganten an die Gesetze halten müssen. Davon profitiert nicht nur der heimische Handel, sondern unsere gesamte Volkswirtschaft. Plötzliche oder unbegründete Kontosperren werden künftig nicht mehr möglich sein. Damit sind wir unserem Ziel, einen fairen Marktplatz für alle Händler und Konsumenten sicherzustellen, einen entscheidenden Schritt nähergekommen.“

Wie der Handelsverband anführt, habe die Beschwerde zu folgenden acht Anpassungen in den Amazon AGBs geführt:

  1. Keine jederzeitige Kündigung oder Aussetzung des Vertrages mit sofortiger Wirkung, ohne Angabe von Gründen. Eine ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen.
  2. Kein unentgeltliches, unwiderrufliches, unbefristetes, weltweites Nutzungsrecht durch Amazon an den von Sellern bereitgestellten Materialien sowie eine Lizenz zur Verwendung, Vervielfältigung, Vorführung usw. Der Umfang der Lizenz, die Marktplatzhändler gewähren müssen, wird reduziert.
  3. Freistellung/Entschädigung von Amazon durch Händler nur bei tatsächlichen Gesetzesverletzungen.
  4. Beschränkung des Haftungsausschlusses, damit beide Parteien grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Schadenersatz haften.
  5. Änderung der Bedingungen und Bestimmungen des BSA durch Amazon nach freiem Ermessen nur nach Ankündigung.
  6. Auch andere Gerichtsstände als Gerichtsstand Luxemburg Stadt möglich.
  7. Streichung des weitgehenden Haftungsausschlusses bzw. der Haftungsfreistellung betreffend die Lagerhaltung im Programm „Versand durch Amazon“.
  8. Verlängerung der dreitägigen Widerspruchsfrist für Marktplatzhändler bei durch Amazon gewährten Erstattungen im Rahmen der A-bis-Z Garantie.

Händlerbefragung der BWB

Die von der BWB durchgeführte Marktbefragung, bei der rund 400 der umsatzstärksten österreichischen Marktplatzhändler am Amazon.de Marktplatz befragt wurden, hat eines deutlich gezeigt: Die heimischen Marktplatzhändler sehen kaum relevante Alternativen zum Amazon Marketplace, um ihre Kunden Online zu erreichen. Ein großer Teil der befragten Marktplatzhändler verkauft fast ausschließlich auf Amazon. Jene Marktplatzhändler, die nach ihren Angaben über Alternativen verfügen, erwirtschaften den weitaus größten Teil ihres Umsatzes auf Amazon.de.

„Aktuell exportieren heimische KMU-Händler Produkte im Wert von rund 300 Millionen Euro über den Amazon Marktplatz. Wir sind überzeugt, dass die Exportumsätze durch die nun erwirkten faireren Rahmenbedingungen beträchtlich steigen werden“, erklärt Rainer Will, der übrigens auch die   Empfehlung der BWB an Amazon begrüßt, in seinen Geschäftsbedingungen zumindest einen Ansprechpartner zu benennen, an den sich die heimischen Händler unmittelbar wenden können.

Die EU-Kommission prüft bereits seit 2018, ob der Konzern Händler auf seiner Plattform benachteiligt. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hat laut Bloomberg bekannt gegeben, ein förmliches Wettbewerbsverfahren gegen Amazon zu eröffnen. „Konkret geht es darum, ob Amazon sich einen Vorteil dadurch verschafft, dass der der Konzern als Plattform-Betreiber Händler-Daten auswertet, um aussichtsreiche Geschäftsbereiche zu erkennen und dort andere Anbieter zu unterbieten“, erklärt Will und meint abschließend: „Auch wir werden uns weiterhin mit aller Kraft für FairCommerce einsetzen, um Wertschöpfung und Arbeitsplätze in Österreich zu sichern und damit die Chancen der Digitalisierung zu nutzen.“

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