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Dienstag, 16. April 2024
Nicht vergessen

Registrierungspflicht: 20% der Wertkarten nicht in Handys oder Smartphones

Telekom | Dominik Schebach | 30.07.2019 | Downloads | |  
Rund 20% der SIM-Wertkarten werden nicht in Smartphones oder Handys verwendet, wie eine Auswertung von Magenta im eigenen Netz zeigte. Rund 20% der SIM-Wertkarten werden nicht in Smartphones oder Handys verwendet, wie eine Auswertung von Magenta im eigenen Netz zeigte. (© Magenta) Mit 31. August 2019 müssen alle anonymen Wertkarten registriert werden, ansonsten ist ein neues Aufladen nicht mehr möglich. Das Problem: Rund 20% dieser SIM-Karten werden nicht in Handys oder Smartphones verwendet, sondern sind in anderen Geräten wie Alarmanlagen oder Auto-Navis verbaut, wie eine Auswertung von Magenta Telekom im eigenen Mobilfunknetz zeigt.

Im Zuge der gesetzlichen Registrierung könnten diese SIM-Karten  übersehen werden, und in weiterer Folge nicht weiter funktionieren. Mit einer Infografik unterstützt deswegen Magenta Telekom Endkunden bei der Identifizierung potenzieller Endgeräte mit eingebauter Wertkarte, um deren Konnektivität auch nach dem 1. September 2019 sicherzustellen. Neben dem offensichtlichen Smartphone kommen Geräte wie Alarmanlagen, Kameras und Smart Home in Frage. Smart Meter mit intelligentem Strom-, Gas- und Wasserzähler, Drohnen, Mähroboter, Smartwatches, Haustier-Tracker, WLAN-Hotspot oder ein Navi im Auto sowie Internet-Router, Notebooks und Tablets werden ebenfalls genannt.

Magenta- und Telering-Kunden können ihre Wertkarte online per Foto oder Video identifizieren, sowie in einem Magenta Shop und in diversen Partner-Shops. Neben Personaldaten ist für die Registrierung ein Ausweis, z. B. Reisepass, Personalausweis oder Führerschein nötig. Für die Foto-Identifizierung werden zusätzlich zu den österreichischen Ausweisen Reisepässe von 194 Ländern akzeptiert. Ab Mitte August 2019 bietet Magenta Telekom zusätzlich die Identifizierung per Online-Banking und Handy-Signatur bzw. Bürgerkarte an. Zur Validierung der Wertkarte wird entweder der PUK benötigt, das Kundenkennwort oder ein SMS Code wird an die SIM-Karte im Gerät geschickt.

Die Foto-Identifizierung läuft automatisiert und steht rund um die Uhr zur Verfügung. Die Video Identifizierung erfolgt über einen Video-Chat mit einem Kundenberater innerhalb der Servicezeiten (Montag bis Freitag 8:00 – 22:00, Sa 9:00 – 17:30). Der Kundenberater prüft das Ausweisdokument sowie den PUK-Code der Wertkarte und führt die gesetzliche Identifizierung durch. Für beide Services benötigen Wertkartenkunden ein Gerät mit stabilem Internetzugang, eine Kamera, gute Lichtverhältnisse, sowie einen Lichtbildausweis und die Wertkarte oder den PUK-Code. Handelt es sich um eine ältere Wertkarte, können Magenta- und Telering-Kunden selbst prüfen, ob eine Registrierung notwendig ist oder bereits zu einem früheren Zeitpunkt erfolgte. Ist die Wertkarte noch nicht registriert, werden Kunden nach dem Login im Mein Magenta Kundenportal (und My tele.ring) auf eine Informationsseite zur Registrierung umgeleitet, andernfalls wird die normale Portal-Startseite geladen.

Business-Anwendungen

Einen besonderen Fall stellen Wertkarten dar, die in Business-Anwendungen wie z.B. für Flottenmanagement-Lösungen oder Lösungen für Klima- und Heizungssteuerung verbaut wurden. Da von den Netzbetreibern selbst keine Registriermöglichkeit für Business-Wertkarten angeboten werden, empfehlen die Betreiber hier den Umstieg auf spezielle IoT-SIM-Karten mit Vertrag (siehe dazu auch unseren Beitrag in der E&W 3/2019).

 

Downloads
Beitragaus der E&W 3/2019: „Nicht durchdacht"
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