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Freitag, 19. April 2024
„Feiertag für alle Amazon Marktplatz-Händler“

Amazon: Neue Geschäftsbedingungen in Kraft

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 19.08.2019 | | 1  Branche
(Bild: Amazon) (Bild: Amazon) Wie elektro.at berichtete, brachte der österreichische Handelsverband Ende 2018 eine Beschwerde gegen einzelne Amazon-Geschäftspraktiken bei der Bundeswettbewerbsbehörde ein und setzte sich damit durch. Der Internet-Gigant lenkte ein und kündigte an, einige wesentliche Geschäftsbedingungen zu ändern. Nun traten diese Änderungen in Kraft.

Der österreichische Handelsverband spricht von einem „Feiertag für alle zwei Millionen aktiven Amazon Marktplatz-Händler“. Der Grund: Der weltgrößte Onlinehändler hat nach einer Beschwerde (u.a.) des Handelsverbandes bei der Bundeswettbewerbsbehörde und einem mehrmonatigen Verfahren eingelenkt und acht wesentliche Geschäftsbedingungen zugunsten der Marktplatzhändler überarbeitet (elektro.at berichtete). Die Änderungen traten nun mit 16. August 2019 in Kraft.

„Amazon Watchblog“

„Wir haben uns gegen den größten Konzern der Welt durchgesetzt und mehr Fair Play im Onlinehandel erkämpft. Da uns aber nach wie vor laufend Beschwerden von betroffenen Marktplatzhändlern erreichen, werden wir unsere nationale Meldestelle als Amazon Watchblog weiterführen“, erklärt Handelsverband Geschäftsführer Rainer Will. (Anmerkung: Betroffene Unternehmen können sich unter ombudsstelle@handelsverband.at melden.)

Wie der Handelsverband verspricht, wird er auch weiter überwachen, ob den AGB-Änderungen in der Praxis tatsächlich Folge geleistet wird – „sowie weitere konstruktive Vorschläge für Verbesserungen erarbeiten und einfordern“, ergänzt Will.

Die Änderungen im Detail

Laut Handelsverband hat die Beschwerde zu folgenden acht Anpassungen in den Amazon AGBs geführt:

  1. Keine jederzeitige Kündigung oder Aussetzung des Vertrages mit sofortiger Wirkung, ohne Angabe von Gründen:

Eine ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen. Eine Kündigung bzw. Aussetzung mit sofortiger Wirkung ist nur mehr unter folgenden Voraussetzungen möglich:

Der Marktplatzhändler hat einen wesentlichen Verstoß gegen die Vereinbarung begangen und diesen nicht innerhalb einer Frist von sieben Tagen nach einer entsprechenden Mitteilung behoben;

das Konto des Händlers wurde für täuschende oder betrügerische oder unrechtmäßige Aktivitäten verwendet; oder

die Nutzung von Programmen hat andere Verkäufer, Kunden oder Amazons berechtigte Interessen geschädigt hat oder Überprüfungen zeigen auf, dass die Nutzung von Programmen zu einer solche Schädigung führen könnte.

  1. Kein unentgeltliches, unwiderrufliches, unbefristetes, weltweites Nutzungsrecht durch Amazon an den von Sellern bereitgestellten Materialien sowie eine Lizenz zur Verwendung, Vervielfältigung, Vorführung usw:

Der Umfang der Lizenz, die Marktplatzhändler Amazon gewähren müssen wird reduziert. Das unentgeltliche, nicht ausschließliche, weltweite Nutzungsrecht bzw. die Lizenz erfassen zukünftig nicht mehr jede kommerzielle und nichtkommerzielle Nutzung, sondern sind auf den Betrieb der Programme bzw. andere Produkte oder Dienstleistungen von Amazon beschränkt. In zeitlicher Hinsicht sind Nutzungsrecht bzw Lizenz auf die Dauer der originären und abgeleiteten geistigen Eigentumsrechte der Händler beschränkt.

  1. Freistellung/Entschädigung von Amazon durch Händler nur bei Gesetzesverletzungen:

Amazon wird die Verpflichtung der Marktplatzhändler, Amazon und dessen leitende Angestellte, Vorstandsmitglieder, Mitarbeiter und Vertreter von Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf der nur behaupteten Verletzung der Pflichten aus dem BSA bzw. der Zusicherungen der Dritthändler beruhen, streichen. Die Verpflichtung der Händler zur Freistellung von Amazon wird sich in diesem Zusammenhang ua. auf die Freistellung im Fall der Verletzung geltender Rechtsvorschriften und die tatsächliche oder aufgrund konkreter Anhaltspunkte behauptete Verletzung abgegebener Zusicherungen richten.

  1. Beschränkung des Haftungsausschlusses:

Die Klausel wird neu gefasst, womit beide Parteien auf Schadenersatz grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist für Verletzungen der körperlichen Unversehrtheit und für vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vorgesehen.

  1. Änderung der Bedingungen und Bestimmungen des BSA durch Amazon nach freiem Ermessen nur nach Ankündigung:

Die Neufassung der Bestimmung sieht vor, dass mindestens 15 Tage vor einer Änderung eine Ankündigung zu erfolgen hat.

  1. Auch andere Gerichtsstände als Gerichtsstand Luxemburg Stadt möglich:

Die Neuregelung dieser Bestimmung sieht grundsätzlich Luxemburg Stadt als nicht ausschließlichen Gerichtsstand vor. Das bedeutet für Marktplatzhändler eine wesentliche Erleichterung bei der Rechtsverfolgung.

  1. Streichung des weitgehenden Haftungsausschlusses bzw. der Haftungsfreistellung betreffend die Lagerhaltung im Programm „Versand durch Amazon“:

Ein Haftungsausschluss betreffend das Programm „Versand durch Amazon“, mit dem Amazon alle Pflichten eines Verwahrers oder Lagerhalters ausgeschlossen hatte und mit dem die Händler, die dieses Programm nutzen, auf alle Rechte eines Hinterlegers verzichteten, wurde – ebenso wie die Freistellungsverpflichtung in diesem Programm ersatzlos gestrichen.

  1. Verlängerung der dreitägigen Widerspruchsfrist für Marktplatzhändler bei durch Amazon gewährten Erstattungen im Rahmen der A-bis-Z Garantie:

Die Neufassung der Bestimmung sieht eine Verlängerung der Widerspruchsfrist von 3 auf 30 Tagen vor.

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Kommentare (1)

  1. Die Gesetzesänderungen sind nur Kosmetik. Über kurz oder lang wird man nicht umhinkommen marktbeherrschende Unternehmen aus kartellrechtlichen Gründen zu zerschlagen, wie es bei AT&T passiert ist.
    Und keiner wird diesen Monopolisten und Fachhandelsvernichter auch nur eine Träne nachweinen.

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