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Donnerstag, 28. März 2024
Verhandlung vor dem Bundespatentgericht

„Black Friday“: Markenstreit in Deutschland

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 23.09.2019 | |  Branche
Das „Gerangel“ um den Begriff „Black Friday“ geht weiter. Nun in Deutschland, wo die Vertreter von Black-Friday.de darum kämpfen, dass es sich bei „Black Friday“ um eine allgemeine Bezeichnung handle, die nicht als Marke eingetragen werden könne. Das „Gerangel“ um den Begriff „Black Friday“ geht weiter. Nun in Deutschland, wo die Vertreter von Black-Friday.de darum kämpfen, dass es sich bei „Black Friday“ um eine allgemeine Bezeichnung handle, die nicht als Marke eingetragen werden könne. In Österreich hat sich das Thema bereits erledigt. Das OLG Wien hat der Wortmarke „Black Friday“ im April dieses Jahres den Schutz verweigert. Nun prozessieren die Deutschen. Denn auch bei unseren Nachbarn kämpfen die Vertreter von Black-Friday.de um die Löschung der Marke.

Am 26. September 2019 wird das Bundespatentgericht in München über die Löschung der umstrittenen deutschen Wortmarke „Black Friday“ verhandeln. Die Vertreter von Black-Friday.de wollen dem Gericht in der Verhandlung nochmals ihre Überzeugung darlegen, dass es sich bei dem Begriff „Black Friday“ um eine „allgemein gebräuchliche Bezeichnung“ handelt, der „jegliche Unterscheidungskraft fehlt“. Black-Friday.de ist laut eigenen Angaben zuversichtlich, dass das Bundespatentgericht die Löschung der Marke bestätigen wird.

„Haben Sie sich schon einmal gefragt, warum viele Unternehmen in Deutschland zum Black Friday, dem bekannten Sonderverkaufstag aus den USA, meist kreative Bezeichnungen wie ‚Black Price-Da‘, ‚Black Fri-Yay‘, ‚Red Friday‘ oder ‚Black Freudays‘ für Ihre Rabattaktionen verwenden? Grund hierfür ist eine beim deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Wortmarke ‚Black Friday‘, die seit einigen Jahren für große Verunsicherung bei Einzelhändlern und Onlineshops sorgt“, so die Vertreter von Black-Friday.de und weiter: „Ein ausländisches Unternehmen übernahm im Oktober 2016 die Rechte an der bereits 2013 eingetragenen, aber bis dahin ungenutzten Wortmarke ‚Black Friday‘ und begann unmittelbar damit deutsche Händler und Portale abzumahnen, die den Begriff für ihre Rabattaktionen nutzten oder über solche berichteten. Auch Black-Friday.de erhielt eine Abmahnung und reichte daraufhin im Oktober 2016 umgehend einen Löschungsantrag aufgrund absoluter Schutzhindernisse (§ 8 Abs. 2 Nr. 1, 2 und/oder 3 MarkenG) beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) ein. In der Folge wurden zudem zahlreiche Partner von Black-Friday.de abgemahnt und dazu aufgefordert die Zusammenarbeit mit dem Portal zu beenden, da es die Rechte an der Wortmarke ‚Black Friday‘ verletzen würde.“ Black-Friday.de wehrte sich gegen die unberechtigten Angriffe und lies derartige Behauptungen der Markeninhaberin 2017 vom Landgericht Düsseldorf per einstweiliger Verfügung verbieten.

Wie die Vertreter von Black-Friday.de weiter berichten, gab das Deutsche Patent- und Markenamt am 28. März 2018 dem Antrag von Black-Friday.de statt und beschloss die Löschung der Wortmarke „Black Friday“. „Mit der Entscheidung bestätigte das DPMA die Rechtsauffassung, dass der Begriff ‚Black Friday‘ nicht als Marke geschützt werden kann. Es erkannte an, dass die Marke niemals hätte eingetragen werden dürfen, da der Begriff ‚Black Friday‘ lediglich als Hinweis auf einmal im Jahr Ende November stattfindende Rabatt- oder Angebotsaktionen von insbesondere Online-Shops wahrgenommen werde und ihm daher die für den Schutz einer Marke erforderliche Unterscheidungskraft fehle“, informiert Black-Friday.de.

Gegen die Entscheidung des Markenamts legte die Markeninhaberin Beschwerde zum deutschen Bundespatentgericht ein, weshalb die Löschung bisher keine Rechtskraft erlangen und die Marke noch nicht aus dem Markenregister gelöscht werden konnte. In der mündlichen Verhandlung am 26. September wird das Bundespatentgericht nun darüber verhandeln, ob die vom DPMA beschlossene Löschung der Marke „Black Friday“ zu Recht ergangen ist.

Simon Gall, Gründer und Betreiber von Black-Friday.de, sagt dazu: „Nach Sichtung aller bisherigen Schriftstücke der am Verfahren beteiligten Parteien sind wir zuversichtlich, dass das Bundespatentgericht zum gleichen Ergebnis wie das DPMA kommen und die Löschung der Marke bestätigen wird.“

Entscheidung des OLG Wien

Zuversichtlich stimmt Black-Friday.de zudem eine kürzlich ergangene Entscheidung des Oberlandesgericht Wien (elektro.at berichtete). Auch in Österreich wollte sich die Markeninhaberin den Begriff „Black Friday“ als Marke schützen lassen. Das österreichische Patentamt verweigerte jedoch die Eintragung. Im März 2019 hat das Oberlandesgericht Wien diese Entscheidung in letzter Instanz bestätigt. Das OLG Wien versagte dem Begriff „Black Friday“ im Gleichlauf mit dem DPMA den Schutz als Marke mit der Begründung, dass „die beteiligten Verkehrskreise im Begriff ‚Black Friday‘ den Tag des Shoppings Ende November jeden Jahres sehen, an welchem Händler – insbesondere auch im Internethandel – Rabattangebote veröffentlichen“. Die Entscheidung des OLG Wien ist rechtskräftig.

Fazit

Simon Gall fasst zusammen: „Insgesamt gibt es mittlerweile drei (!) Entscheidungen zur Eintragungsfähigkeit des Begriffs ‚Black Friday‘ als Marke, nämlich (1.) vom Deutschen Patent- und Markenamt, (2.) vom österreichischen Patentamt sowie (3.) vom Oberlandesgericht Wien. Alle vertraten die gleiche Rechtsauffassung – nämlich, dass es sich bei dem Begriff ‚Black Friday‘ um eine allgemeine Bezeichnung handele, die nicht als Marke eingetragen werden könne.“ Gall gibt sich daher optimistisch, dass das Bundespatentgericht dies am 26. September 2019 nicht anders beurteilen wird.

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