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Mittwoch, 24. April 2024
Flächendeckende Versorgung für 900 Gemeinden

RTR will Bonus-System für kommende 5G-Auktion

Telekom | Dominik Schebach | 24.09.2019 | |  
Mit umfassenden Versorgungsauflagen wollen RTR und TKK bei der nächsten 5G-Auktion auch die mobile Breitband-Versorgung von bisher nicht abgedeckten Gemeinden sicherstellen. Mit umfassenden Versorgungsauflagen wollen RTR und TKK bei der nächsten 5G-Auktion auch die mobile Breitband-Versorgung von bisher nicht abgedeckten Gemeinden sicherstellen. Für das kommende Frühjahr ist die zweite Runde der 5G-Frequenzauktionen geplant. Nun haben RTR und TKK den dazugehörigen Konsultationsprozess gestartet und dabei auch gleich ein wichtiges Ziel für die Auktion genannt: Ein neues Auktionsdesign mit Bonus-System soll die Abdeckung von bisher unterversorgten Gemeinden aber auch Verkehrswegen sicherstellen.

Das neue Auktionsdesign sieht eine zweistufige Auktion vor. In der ersten Stufe sollen Frequenzblöcke in den Bereichen 700 MHz (6) und 2100 MHZ (12) vergeben werden. Dabei eignen sich besonders die Frequenzen im 700 MHz-Bereich für die Versorgung in der Fläche. In Stufe 2 werden die Frequenzen aus dem Bereich 1500 MHz (8 Blöcke) vergeben. Mit dem Erwerb der 700-MHz-Frequenzblöcke ist für die Betreiber die Auflage verbunden, 900 unterversorgte Katastralgemeinden nach klar definierten Vorgaben möglichst flächendeckend mit Datenraten von 30 Mbit/s Downlink und 3 Mbit/s Uplink zu versorgen.

„Damit von den insgesamt rund 2000 mäßig oder schlecht versorgten Katastralgemeinden in Österreich jedoch deutlich mehr als 900 mit 5G erreicht werden können, haben wir ein ‚Bonus-System‘ in Form einer Beschaffungsauktion entwickelt. Die Bieter ‚ersteigern‘ zu versorgende Gemeinden und erhalten für jede ersteigerte Katastralgemeinde quasi einen Bonus in Form eines Preisabschlags auf die in den Stufen 1 und 2 für die Frequenzen gelegten Gebote. Zur Gewährung dieses Bonus ist aus dem Topf der Mindestgebote eine erhebliche Summe reserviert“, erklärt RTR-GF Klaus Steinmaurer  zu dem komplexen Verfahren. Damit hätten RTR und TKK deutlich höhere Versorgungsauflagen vorgesehen als bei früheren vergleichbaren Auktionen.

Um daneben innovative Dienste wie beispielsweise autonomes Fahren, Internet of Things oder Mobilität in Zügen bereitstellen zu können, sehen die Ausschreibungsbedingungen zusätzlich zur Bevölkerungs- und Flächenversorgung Auflagen für Verkehrswege vor. Demnach sind 98 % von Autobahnen, Schnellstraßen und ausgewählten Bahnstrecken sowie 90 % der Bundes- und Landesstraßen mit Datenraten von 10 Mbit/s Downlink und 1 Mbit/s Uplink zu versorgen.

Investitionsfreundlich

Auf der anderen Seite will die RTR den Betreibern auch entgegenkommen und investitionsfreundliche Rahmenbedingungen für den Netzausbau schaffen. So wurden die Mindestgebotssumme im Telekommunikationsgesetzt auf insgesamt 295 Mio Euro festgelegt. Zudem werden die Frequenzblöcke auf 20 Jahre vergeben, um eine Amortisation zu erleichtern. Außerdem werden zur Erfüllung der Versorgungsauflagen aktives und passives Sharing erlaubt. Für die Versorgung von Autobahnen, Schnellstraßen und Bahnstrecken setzt die Regulierungsbehörde auf Kooperationsmodelle zwischen Betreibern dieser Verkehrswege einerseits und Mobilfunkbetreibern andererseits.

Keine MVNO-Auflage vorgesehen

In der ersten Konsultation zur zweiten 5G-Auktion hat die Regulierungsbehörde die Verpflichtung, dass Mobilfunkbetreiber MVNOs Zugang zu ihrem Netz gewähren müssen, zur Diskussion gestellt. Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen und einer neuerlichen, eingehenden Bewertung des Marktes ist die Regulierungsbehörde zu dem Schluss gekommen, dass keine MVNO-Auflage mehr notwendig ist. „Der RTR und der TKK ist aber wichtig, vor der finalen Entscheidung nochmals eine Rückmeldung vom Markt zu erhalten“, so Steinmaurer.

 

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