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Samstag, 20. April 2024
Blick zu den Nachbarn: Gegen die Wegwerfgesellschaft

Hamburg verlangt längere Gewährleistung bei Elektrogeräten

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 22.10.2019 | |  Branche
Kaputte Elektrogeräte: Hamburg will längere Gewährleistung erreichen. (Foto: Frank Radel/ pixelio.de) Kaputte Elektrogeräte: Hamburg will längere Gewährleistung erreichen. (Foto: Frank Radel/ pixelio.de) Wie deutsche Medien berichten, will sich Hamburg für eine längere Lebensdauer von Elektrogeräten und eine längere Gewährleistung einsetzen. Die Initiative soll bei der Justizministerkonferenz der Länder am 7. November in Berlin eingebracht werden.

Die Hansestadt will also, dass für Elektrogeräte eine längere Gewährleistung und eine allgemein längere Lebensdauer eingeführt wird. „Jeder ärgert sich, wenn Elektrogeräte schon nach kurzer Zeit den Geist aufgeben. Das ist oft kein Pech, sondern technisch so geplant“, wird der Hamburger Justizsenator Till Steffen von der Deutschen Presse-Agentur zitiert. Steffen kritisiert: „Auf Kosten der Verbraucher und der Umwelt werden Geräte so gebaut, dass sie nicht lange halten und nicht repariert werden können. Das ist ein Unding.“ Wie Steffen aufzeigt, gebe es über das Bürgerliche Gesetzbuch die Möglichkeit, Hersteller zu längerer Gewährleistung zu verpflichten, damit Produkte langlebiger und nachhaltiger werden.

Wie das Hamburger Abendblatt schreibt, sieht die von Hamburg erstellte Beschlussvorlage ua. vor, dass „die Beweislastumkehr für die Mangelfreiheit bei Verbrauchsgüterkäufen auf zwei Jahre ausgedehnt“ wird. Soll heißen: „Tritt ein Fehler innerhalb dieser Zeit auf, gilt per Gesetz die Vermutung, dass der Fehler schon von Anfang an vorgelegen hat. Behauptet der Verkäufer das Gegenteil, muss er dies beweisen. Bislang beträgt diese Frist nur sechs Monate.“ In der Vorlage heißt es auch: „Ferner sollten die Gewährleistungsfristen, jedenfalls für langlebige neue Produkte, über zwei Jahre hinaus verlängert werden.“ Nach Angaben der Justizbehörde, die sich gute Chancen ausrechne, müssten mindestens neun Länder zustimmen, damit der Beschluss zustande komme.

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