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Freitag, 19. April 2024
Rat & Tat

Rechtsanwaltskosten

Hintergrund | Rat & Tat-Steuerberater, Kanzlei Kowarik & Waidhofer | 10.11.2019 | |  
Was ist sicher absetzbar? Was unter Umständen? Und was sicher nicht? Sind Kosten für rechtsanwaltliche Beratung eigentlich immer Betriebsausgaben? Betriebsausgaben sind alle Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Wenn Rechtsanwaltskosten betrieblich oder beruflich veranlasst sind, sollten sie grundsätzlich steuerlich absetzbar sein. Leider ist das nicht immer der Fall.

Rechtsanwaltskosten sind steuerlich in verschiedene Kategorien einzuteilen:

1. Abwehrkosten

Abwehrkosten sind wie die abgewehrten Schäden selbst zu beurteilen; sind die Schäden Betriebsausgaben,ist es auch das Honorar des Rechtsanwalts in diesem Zusammenhang. Beispiele: Rechtsanwaltshonorar zur Vermeidung der Räumung eines Geschäftslokals, Konkurrenzabwehr etc.

2. Rechtsberatung im Zusammen- hang mit betrieblichen Fragen:

Beratung Arbeitsrecht, Vertragserrich- tungen, Versicherungsrecht, etc ist absetzbar.

3. Strafverfahren

Geldstrafen und Geldbußen selbst sind nicht abzugsfähig. Strafprozesskos- ten sind wie folgt zu behandeln: Frei- spruch oder Strafaufhebung – Prozesskos- ten sind abzugsfähig, wenn die Handlung aus der betrieblichen Tätigkeit erklärbar ist. Verhängung einer Strafe – Prozesskosten sind nicht abzugsfähig.

4. Verwaltungsverfahren

Soweit ein betrieblicher Zusammenhang besteht, sind die Anwaltskosten absetzbar, zB Bauverfahren für Betriebsgebäude, Selbstanzeige betreffend betrieblicher Einkünfte, Anwaltskosten betreffend Zwangsstrafe wegen verspäteter Offenlegung beim Firmenbuch.

5. Zivilprozess

Kosten eines Zivilprozesses sind Betriebsausgaben, wenn der Prozessgegenstand objektiv mit dem Betrieb/der beruflichen Tätigkeit zusammenhängt; es ist dabei unerheblich, ob der Steuerpflichtige Kläger oder Beklagter ist und wie das Verfahren endet.

Bei Einkünften aus Vermietung ist zu prüfen, ob die Prozesskosten die Einkünfte und/oder das Mietobjekt betreffen. Kosten im Zusammenhang mit dem Eigentumserwerb oder der Veräußerung von Grund und Boden sind i.d.R. Keine Werbungskosten.

Außergewöhnliche Belastungen

Können Kosten für rechtsanwaltliche Beratung eine außergewöhnliche Belastung darstellen?  Eine Voraussetzung für den Abzug von Kosten als außergewöhnliche Belastung ist, dass diese Kosten außergewöhnlich sind und zwangsläufig anfallen. Die ständige steuerliche Rechtsprechung ist der Ansicht, dass Prozesskosten nicht zwangsläufig erwachsen, da man sich bei Prozessführung im Klaren sein muss, dass man eventuell Kosten wird tragen müssen.

So sind zB folgende Kosten nicht absetzbar: Vaterschaftsklage, in der man unterliegt, Prozess wegen Unterhalt, Mietrechtsstreitigkeiten (ohne Zusammenhang zu Einkünften aus Vermietung), etc. In Einzelfällen wurde eine Abzugsfähigkeit von Prozesskosten anerkannt: wenn ein Prozess aufgezwungen wurde und man gewinnt, Schadenersatzklage wegen lebenslanger Rehabilitationsmaßnahmen, Vaterschaftsklage, die gewonnen wurde. Besteht in dem Verfahren aber keine Anwaltspflicht, wird der Abzug der Kosten auch bei erzwungener Prozessführung nicht anerkannt.

 

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Ihre Rat & Tat-Steuerberater,
Kanzlei Kowarik & Waidhofer
unter (1) 892 00 55,
info@kowarik.at, gerne zur Verfügung. Web: www.kowarik-waidhofer.at

 

 

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