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Freitag, 19. April 2024
Ergänzung zum bewährten Meistergütesiegel

Neues Gütesiegel „staatlich geprüft“ für Gewerbebetriebe

Hintergrund | Wolfgang Schalko | 05.12.2019 | Downloads | | 7  Wissen
Das neue Gütesiegel „staatlich geprüft“ soll die qualifizierten Berufe im Gewerbe sichtbar aufwerten und es den Unternehmen ermöglichen, sich klarer am Markt zu positionieren. Das neue Gütesiegel „staatlich geprüft“ soll die qualifizierten Berufe im Gewerbe sichtbar aufwerten und es den Unternehmen ermöglichen, sich klarer am Markt zu positionieren. „Für unsere qualifizierten Berufe im Gewerbe bedeutet das neue staatliche Gütesiegel eine Aufwertung, die wir begrüßen. Die unternehmerische Qualifikation, die durch die erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung belegt ist, wird durch das Gütesiegel nach außen sichtbar gemacht. Damit wird deutlich, wie hoch das Qualifikationsniveau einer Vielzahl unserer Betriebe ist“, so Renate Scheichelbauer-Schuster, Obfrau der Bundessparte Gewerbe und Handwerk.

„Gerade im Gewerbe und Handwerk sind qualifizierte Betriebe der Motor für die wirtschaftliche Entwicklung im ländlichen Raum und Garant für die Ausbildung der Fachkräfte von morgen. Die qualifizierten Betriebe sichern somit Arbeits- und Ausbildungsplätze und damit den Wohlstand in den Regionen. Die Zukunft unserer Unternehmen liegt daher in der Qualifikation unserer Unternehmerinnen und Unternehmer. Ziel ist es, Österreich zum Benchmark für UnternehmerInnen-Qualifikation zu machen. Die Marke ‚Austria‘ darf nicht nur für beste Produkt- und Dienstleistungsqualität, sondern muss auch für beste UnternehmerInnen-Qualifikation stehen. Das bereits bestehende staatliche Gütesiegel ‚Meisterbetrieb‘ für Handwerke und das neue staatliche Gütesiegel ’staatlich geprüft‘ für Betriebe mit Befähigungsprüfung sind die äußeren Zeichen für die hohe Qualifikation unserer Unternehmerinnen und Unternehmer“, unterstreicht die Obfrau der mitgliederstärksten Bundessparte in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Unternehmerische Qualifikation & Qualitätsanspruch für Produkte und Dienstleistungen

„Die Konsumentinnen und Konsumenten können sich auf ein hohes Qualifikationsniveau bei der Leistungserbringung verlassen – eine Art ‚vorbeugender‘ Konsumentenschutz. Davon profitieren die Konsumentinnen und Konsumenten und das neue Siegel sorgt für mehr Transparenz im Wettbewerb. Gerade weil unsere Meisterbetriebe mit dem seit 2009 bestehenden staatlichen Gütesiegel ‚Meisterbetrieb‘ ausgezeichnete Erfahrung gemacht haben, bin ich davon überzeugt, dass auch das neue Gütesiegel ’staatlich geprüft‘ von den Betrieben in hohem Maß angenommen wird, denn es ist Qualifikationsnachweis und Auszeichnung zugleich“, fasste Renate Scheichelbauer-Schuster zusammen.

Das bereits bewährte staatliche Meistergütesiegel und das neue Gütesiegel „staatlich geprüft“ bestehen ab nun parallel als starke Zeichen am Markt. Zu den mehr als 50 Berufen, die künftig das Gütesiegel „staatlich geprüft“ nutzen können, zählen u.a. Elektrotechniker, Baumeister, Versicherungsagenten, Immobilientreuhänder, Bestatter, Arbeitskräfteüberlasser oder Betriebe aus dem Gast-, Waffen- und Sicherheitsgewerbe.

Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und den Voraussetzungen für das Führen des Siegels finden Sie auf der Webseite der WKO sowie im beigefügten Bundesgesetzblatt.

Downloads
Bundesgesetzblatt Gütesiegel „staatlich geprüft”
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Kommentare (7)

  1. Ich will nicht schwarz Malen, es gibt überall schwarze Schafe, wie werden die ausgefiltert?
    Falls es aber ganz genau gemacht wird, diese Vergabe, dann ist wieder mit mehr Bürokratie zu rechnen, welche ja von der Kammer lt. eigenen Angaben seit Jahrzehnten vermindert werden sollte.
    Weil der ländliche Raum erwähnt wurde, genau dort spricht sich am schnellsten herum, auf welchen Betrieb verlass ist.
    Meiner Meinung eine Blendgranate der Kammer, kann aber jeder sehen wie er will.

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