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Donnerstag, 25. April 2024
Mehr Transparenz – sowie saftige Strafen

Online-Konsumentenschutz: Neue EU-Regeln in Kraft

Hintergrund | Dominik Schebach | 13.01.2020 | | 1  
Vergangene Woche sind die neuen Konsumentenschutzbestimmungen für Online-Handel und Services der EU in Kraft getreten. Diese sollen den Kunden nicht nur mehr Transparenz und Sicherheit beim Online-Kauf bzw der Nutzung von Online-Services bieten. Bei der Verletzung der Vorschriften droht Unternehmen eine Strafe von bis zu 4% des Jahresumsatzes.

Die neue Richtlinie soll u.a. größere Transparenz von Online-Marktplätzen für die Endkunden sicherstellen. So soll es in Zukunft sofort klar ersichtlich sein, ob Produkte von Händlern oder Privatpersonen angeboten werden. Schließlich gibt es bei Privatverkäufen keine Gewährleistung und der Käufer.  Ebenso verboten wird die Platzierung von bestellten Produktbewertungen. Außerdem soll der Werbung mit falschen Rabattangeboten ein Riegel vorgeschoben werden. Dazu müssen die Online-Händler den niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage als Referenz angeben – die Möglichkeit, kurz vor der Aktion den Preis anzuheben entfällt damit.

Die neue Richtlinie betrifft allerdings auch die Online-Suche und Preisvergleichsplattformen. So muss dem Kunden angezeigt werden, ob der Verkäufer für eine gute Platzierung im Suchergebnis bezahlt hat, und nach welchen Kriterien die Angebote gereiht wurden. Schließlich soll damit die Praxis verboten werden, Markenprodukte in gleicher Aufmachung in EU-Ländern mit unterschiedlicher Qualität angeboten werden.

„Die neuen Maßnahmen werden den Schutz der Endkunden in der digitalen Welt verstärken“, erklärte die zuständige Vize-Präsidentin der EU-Kommission Vera Jourová. Und sie drängt zur Eile bei der Umsetzung: „Aber diese neuen Regeln werden Kunden nicht schützen, wenn diese in der Praxis nicht streng implementiert werden. Ich ermuntere deswegen alle Mitgliedsstaaten, die Regeln ohne Verzögerung umzusetzen.“ Nach EU-Recht haben die Mitgliedsstaaten jetzt allerdings zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht zu übernehmen.

Massiv sind die drohenden Strafen bei ernsten Verstößen. War unter bisherigen Konsumentenschutzbestimmungen der EU keine Entschädigungen für die Endkunden vorgesehen, so bietet die neue EU-Richtlinie allen Endkunden in der EU zu individellen Entschädigung, wenn sie von unfairen kommerziellen Praktiken wie irreführenden Marketing betroffen sind. Bei massiven Verstößen können die staatlichen Stellen Strafen gegen die Online-Unternehmen bis in der Höhe von 4% des Jahresumsatzes oder 2 Mio Euro verhängen.

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