Besuchen Sie uns auf LinkedIn
Samstag, 20. April 2024
Handlungsbedarf bei der Aktualisierung der Daten

Rat & Tat: eZustellung aktuell

Hintergrund | Kanzlei Kowarik & Waidhofer | 08.03.2020 | |  
Wie wir bereits berichtet haben, sind Unternehmen ab 1.1.2020 zur Teilnahme an der elektronischen Zustellung von Behördenschreiben verpflichtet. Davon ausgenommen sind jene Unternehmen, die wegen Unterschreitens der Umsatzgrenze nicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet sind.

Die Abwicklung der eZustellung erfolgt über das Unternehmensserviceportal (www.usp.gv.at), man benötigt dazu eine Handysignatur oder Bürgerkarte. Nach der Registrierung zur eZustellung kann Ihr Unternehmen sofort elektronische Zustellungen übermittelt bekommen. Diese werden zentral über das kostenlose elektronische Postfach „MeinPostkorb“ zugestellt. Ist eine neueNachricht eingetroffen, werden Sie darüber an Ihre hinterlegte(n) E-Mail-Adresse(n) verständigt.

Ab Juli 2019 wurden Unternehmen, die zu diesem Zeitpunkt FinanzOnline Teilnehmer waren und nicht auf die elektronische Zustellung verzichtet haben, automatisch in das neue Teilnehmerverzeichnis der elektronischen Zustellung übernommen. Ab diesem Zeitpunkt konnten Unternehmen über das elektronische Postfach „MeinPostkorb“ im USP ihre Einstellungen bereits einsehen und ändern. Diese Einstellungen wurden ab 1. Dezember 2019 für die elektronische Zustellung verwendet. Achtung: Wenn Sie einen eigenen Zugang zu finanzonline und dort elektronische Zustellung erlaubt haben, dann ist ihr Postkorb im usp aktiviertmöglicherweise, ohne, dass Sie das wissen! In diesen Postkorb kann rechtsgültig zugestellt werden und die Rechtsmittelfristen beginnen zu laufen. Es ist daher sehr wichtig, dass Sie sich im usp darüber informieren, ob Ihre mail Adresse richtig angelegt ist und ob Sie eine Zustellung bekommen haben (da hätten Sie an Ihre Mail-Adresse eine Nachricht erhalten – allerdings nur, wenn die richtige mail Adresse hinterlegt ist). Auch wenn man derzeit keine Handysignatur hat ist es möglich, über finanzonline ins Unternehmensserviceportal zu wechseln, an findet dazu in finanzonline rechts unten einen Link „meine USPservices“; die vollen Funktionen des usp kann man nur mit Handysignatur nutzen, der Datenabgleich funktioniert aber auch mit den finanzonline Codes. Geänderte Mail-Adressen im finanzonline werden NICHT automatisch ins usp übernommen! Sollten Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte z.B. an uns.

Unternehmer, die die Umsatzgrenze von 35.000,- Euro unterschreiten, können sich von der eZustellung abmelden, entweder im usp oder – wenn man keinen Zugang hat – auch ganz altmodisch per Post mit einem eigens dafür erstellten Formular, das Sie bei uns erhalten können.

ÄNDERUNG DER TELEFON-UND FAXNUMMER BEI ELDA – ACHTUNG VOR-ORT-ANMELDUNG!

Auf Grund der Zusammenlegung der Krankenkassen zur Gesundheitskasse Österreich mit 01.01.2020 haben sich die Telefon- und Faxnummern geändert. Anmeldungen vor Arbeitsantritt:

  1. Telefonisch bei der ELDA hotline unter 05 0766 1460
  2. Per Fax unter 05 0766 1461

Das Formular zur Vor-Ort-Anmeldung können Sie z.B. auf unserer Homepage downloaden.

 

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Ihr Rat & Tat-Steuerberater, Kanzlei Kowarik & Waidhofer unter (1) 892 00 55, info@kowarik.at, gern zur Verfügung.

Web: www.kowarik-waidhofer.at

Diesen Beitrag teilen

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.

An einen Freund senden