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Freitag, 29. März 2024
Jahresbericht 2019 der Schlichtungsstelle

RTR: Vertragsschwierigkeiten rücken in den Vordergrund

Telekom | Dominik Schebach | 12.03.2020 | |  
Der Jahresbericht 2019 der RTR-Schlichtungsstelle zeigt eine Verschiebung bei den Beschwerdefällen. Der Jahresbericht 2019 der RTR-Schlichtungsstelle zeigt eine Verschiebung bei den Beschwerdefällen. Der neu veröffentlichte Jahresbericht der RTR-Schlichtungsstelle zeigt eine Verschiebung bei den Beschwerdefällen. Machten in der Vergangenheit Entgeltstreitigkeiten zwischen Kunden und Netzbetreibern noch den Großteil der Verfahren aus, so dominieren heute vor allem Fragen zu den Verträgen und Streitigkeiten zur Netzqualität. Die Anzahl der Verfahren blieb dagegen laut RTR weitgehend konstant.

„Im Jahr 2019 verzeichneten wir mit 1.952 Schlichtungsverfahren zu Kommunikationsdiensten im Vergleich zu 2018 zwar einen Anstieg um rund 10 %, der von uns beobachtete Trend geht aber in Richtung Stagnation der Verfahren. Wir führen das auf nationale und EU-weite Regulierungsmaßnahmen zurück, die ein gutes Schutzniveau gewährleisten, aber auch auf die geänderte Produktpolitik der Anbieter. Hier ist mittlerweile eine Flat-Verrechnung bei Telefon-, Internet- und Bündelprodukten die Regel“, so Klaus M. Steinmaurer, RTR-GF für den Fachbereich Telekommunikation und Post. „Erfreulich sind die von uns erzielte hohe Einigungsquote von 79% und der durchschnittliche Streitwert je Verfahren von 482 Euro; der war um 91 Euro niedriger als 2018.“

Neue Herausforderungen

2019 verzeichnete die RTR in ihrem Jahresbericht der Schlichtungsstelle 1.116 Nicht-Entgeltstreitigkeiten, davon betrafen 920 Fälle Vertragsschwierigkeiten und rund 130 Fälle Streitigkeiten zur Netzqualität. Wird nach Mobilfunk und Festnetz unterschieden, so sind seit einigen Jahren Streitigkeiten zu Mobilfunk der klare Spitzenreiter.

Allerdings  hätten sich in den vergangenen zwei Jahren neue Problembereiche herauskristallisiert, gegen die es derzeit noch keine effektive Handhabe gibt, wie Steinmaurer erklärt: „Hier ist unsere Kreativität gefordert. Die Meldestelle für Rufnummernmissbrauch ist ein Beispiel für unkonventionellen Nutzerschutz. Je mehr ‚Anzeigen‘ von betrügerischen Anrufen wir erhalten, desto öfter können wir zielgerichtete Warnungen aussprechen und zumindest Sensibilität in der Bevölkerung erzeugen.“

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