Vorarlberg überprüft die Mischbetriebe
Was darf der Lebensmittelhandel in Zeiten der Krise verkaufen. Um diese Frage trobt derzeit ein heftiger Konflikt, denn während andere Branchen ihre Geschäfte geschlossen halten müssen, sind die Pforten des LH weiterhin geöffnet. (© Hofer) Haben die Lebensmittelketten den Bogen überspannt. Wie ein Sprecher der Vorarlberger Landesregierung gegenüber elektro.at bestätigt hat, werden seit heute im Ländle die Mischbetriebe überprüft.Das Land sei derzeit dabei, mit der Überprüfung im Lebensmittelhandel zu beginnen, sagt Landessprecher Thomas Mair gegenüber elektro.at. „Die zuständigen Bezirkshauptmannschaften werden ihre Kontrollaktivitäten in der nächsten Zeit generell verstärken. Die Kontrollen werden mit der Polizei und mit eigenen Organen durchgeführt“, schreibt Mair in einer Stellunganahme. „Sie erfolgen auf Grund einschlägiger Anzeigen oder Meldungen und im Rahmen von Schwerpunktaktionen. Die Kontrollen sollen vor allem generalpräventiv – also vorbeugend – wirksam werden. Selbstverständlich sind die Fälle im Einzelfall zu beurteilen und das Ausmaß der Gefährdung sowie sonstige Erschwerungs- und Milderungsgründe zu berücksichtigen.“ Die Überprüfungen sollen demnach bis zum Ende der Beschränkungen andauern.
Auch der ORF berichtet in seiner Berichterstattung von dem Vorgehen der Landesbehörden gegen die Ketten. Vorarlberg folgt damit in seiner Ansicht der restriktiven Verordnung des Sozialministeriums. Demnach dürfen nur die Regale jener Produktgruppen offen sein, die ausdrücklich in der Verordnung erwähnt wurden. Die anderen Produkte sollen demnach abgesperrt oder zumindest gekennzeichnet werden.
In einem heute versendeten Elektro-Insider des Bundesgremiums, beurteilt Bundesgremialobmann Wolfgang Krejcik das Vorgehen der Landesbehörden als sehr ermutigend: „Ohne schon voreilig von einer gewonnen Schlacht sprechen zu können, werden wir den weiteren Verlauf in Vorarlberg genau beobachten, ob die angekündigten Kontrollen wirklich signifikante Einschränkungen beim Verkaufsprogramm der Handelsketten zur Folge haben. Wir glauben jedoch, dass nur polizeiliche Interventionen, veranlasst von der Landeregierung bzw. vom jeweiligen Bezirkshauptmann, für eine schnelle Klärung sorgen. Klagen bei Gericht oder Klagen mit UWG bringen bestenfalls erst in Monaten ein Ergebnis. Diese Zeit haben wir nicht“, so Krejcik. In diesem Rahmen ersucht Krejcik die Mitglieder des Elektrofachhandels befreundete Politiker wie Bürgermeister oder Abgeordnete sowie Journalisten über die für den EFH untragbare Situation zu informieren (Den Text des Insiders finden Sie unten).
Offensive Lebensmittelketten
Bei den Lebensmittelketten argumentiert man offensiv. So erklärte Nicole Berkmann, Sprecherin Spar, in einem Schreiben an elektro.at (die ungekürzte Fassung finden sie hier): „Wir verstehen die Sorge und die Ängste der so genannten „kleinen Händler“. Aber, es klingt zwar arg, aber für die betroffenen Händler macht es jetzt keinen Unterschied, ob wir Nonfood-Produkte verkaufen oder nicht. Es macht aber für deren Zukunft einen Unterschied: Wenn wir auch keine Nonfood-Produkte mehr verkaufen dürfen, dann treiben wir die Konsumenten endgültig in die Arme der internationalen Online-Riesen.“ Diese Kunden wären nach Ansicht von Spar für den heimischen stationären Handel verloren.
Außerdem könne man die Ware nicht aus den Verkaufsregalen entfernen, da Spar nicht über genügend Lagerfläche verfüge. Und weiter: „Ganz abgesehen davon würden wir die Bevölkerung schwer verunsichern, wenn es jetzt plötzlich Absperrungen in den Märkten gibt. In Zeiten wie diesen bricht bei so was leicht Panik aus. Und zudem können wir die Produkte nicht ins Lager räumen, weil wir keine entsprechenden Lagerflächen haben. Wir könnten also nur absperren. Was glauben Sie, was dann passiert? Ja genau, die Kunden kriechen durch und holen sich was sie brauchen.Und dann muss unser Personal, das jetzt schon Masken und Handschuhe tragen muss, hinter Plexiglas arbeitet und sich täglich der Gefahr einer Ansteckung aussetzt auch noch anfangen mit Kunden zu streiten?“, so Berkmann.
Text des Insiders
Aktuelle Informationen
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ein erster Schritt ist gesetzt, haben doch alle Proteste und Interventionen einen ersten Erfolg gezeigt.
In Vorarlberg wird erstmals die aggressive Verkaufspolitik der Lebensmittelketten bei unseren Produkten in die Schranken gewiesen.
Mehr dazu nachstehend.
Auszug aus orf.at:
Warensortiment wird kontrolliert
Während viele Einzel- und Fachhändler wegen der Coronavirus-Situation nicht öffnen dürfen, ist der Lebensmittelhandel davon ausgenommen. Immer wieder gibt es aber Kritik, weil die großen Ketten nicht nur Lebensmittel verkaufen, sondern z. B. auch Fernseher. Das wird sich jetzt ändern.
Bereits vor zwei Wochen hatte die Wirtschaftskammer einer rechtliche Klarstellung dieser Situation verlangt: Dürfen Supermärkte, weil sie neben Lebensmitteln auch andere Produkte im Sortiment haben, diese auch verkaufen? Oder aus der Sicht der Einzelhändler gefragt: Warum darf eine Lebensmittelkette beispielsweise Pflanzen verkaufen, während der Blumenfachhandel aus Sicherheitsgründen zugesperrt bleiben muss?
Rechtsauskunft aus Wien
Das Land Vorarlberg hat deshalb in Wien eine Rechtsauskunft angefordert. Die liegt inzwischen vor und lautet: Handelsbetriebe, die ein breit gefächertes Sortiment führen, dürfen nur Güter verkaufen, die tägliche Grundbedürfnisse decken. Die großen Handelsketten hatten bisher zuletzt eine andere Auslegung gepflegt.
Handelsketten legen Rechtslage anders aus
Spar-Konzernsprecherin Nicole Berkmann sagte noch am Dienstagvormittag: „Also wir werden die Non-Food-Produkte weiterhin verkaufen, denn wir haben das mehrfach rechtlich prüfen lassen und haben im Übrigen auch gerade erst am vergangenen Wochenende vom Herrn Bundeskanzler Kurz persönlich die Versicherung bekommen, dass das mit dem Nonfood-Verkauf in Ordnung geht und dass wir das auch weiterhin verkaufen dürfen.“
Land: Regale müssen abgesperrt werden
Das Land Vorarlberg sieht sich durch die Rechtsauskunft aus Wien jedenfalls in seiner Haltung bestätigt: Was offen bleiben darf, werde restriktiv ausgelegt, und Regale mit anderen Produkten müssten abgesperrt oder gekennzeichnet werden.
Man werde in den nächsten Tagen mit den Kontrollen beginnen, sagte der Dornbirner Bezirkshauptmann Helgar Wurzer. Die Überprüfungen sollen vorsorglich stattfinden, auch mit Unterstützung von Polizisten. Wer gegen die Verordnung verstösst, müsse mit einer Strafe von mehreren tausend Euro rechnen, so die BH.
Ohne schon voreilig von einer gewonnen Schlacht sprechen zu können, werden wir den weiteren Verlauf in Vorarlberg genau beobachten, ob die angekündigten Kontrollen wirklich signifikante Einschränkungen beim Verkaufsprogramm der Handelsketten zur Folge haben. Wir glauben jedoch, dass nur polizeiliche Interventionen, veranlasst von der Landeregierung bzw. vom jeweiligen Bezirkshauptmann, für eine schnelle Klärung sorgen. Klagen bei Gericht oder Klagen mit UWG bringen bestenfalls erst in Monaten ein Ergebnis. Diese Zeit haben wir nicht.
Mich erreichen zahllose Fotos von Verkaufslokalen bei den Lebensmittelketten – ich danke sehr herzlich allen „Fotografen“ – die zeigen, wie die Sicherheitsanweisungen der Bundesregierung in jeder Beziehung dramatisch verletzt werden. So werden Waschmaschinen mit 100kg Gewicht von drei Personen in enger „Umarmung“ abtransportiert. Diese Zustände sind nicht nur bedenklich, sie sind ein Skandal!
Sehr geehrte Damen und Herren! Darf ich Sie bei dieser Gelegenheit ersuchen, ja auffordern, alle Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu nutzen, befreundete Politiker, Bürgermeister, Journalisten etc. über unsere untragbare Situation zu informieren. Wir alle müssen den öffentlichen Druck beträchtlich erhöhen.
Beachten Sie dazu auch den ausgezeichneten Beitrag vom ORF „Bundesland Heute in Salzburg“:
https://tvthek.orf.at/profile/Salzburg-heute/70019
Bleiben Sie gesund! KOPF HOCH!
Herzlichst Ihr
KommR Ing. Wolfgang Krejcik
Bundesgremialobmann
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