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Donnerstag, 28. März 2024
Stand 27. März 2020: Nähere Informationen für Unterstützungen aus dem Härtefall-Fonds

Rat & Tat: Härtefall-Fonds für Unternehmer

Rat & Tat-Steuerberater, Kanzlei Kowarik & Waidhofer | 05.04.2020 | |  
Anträge können seit Freitag, 27.03.2020, ab 17 Uhr eingereicht werden. Die Förderrichtlinien und weitere Details finden Sie unter https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html. Die Abwicklung der Anträge erfolgt über die Wirtschaftskammer.

Laut Auskunft der WKO ist es nicht notwendig, den Antrag sofort zu stellen, da Anträge bis 31.12.2020 eingereicht werden können und ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Da es ähnlich der Kurzarbeitsregelung schon jetzt wieder einige Auslegungsfragen gibt und die Seite der Wirtschaftskammer höchstwahrscheinlich vollkommen überlastet sein wird, empfehlen wir Ihnen mit den Anträgen noch bis mindestens Anfang nächster Woche zu warten. Wir hoffen, dass dann schon viele Ungereimtheiten ausgeräumt und die zu erwartenden Startschwierigkeiten behoben sein werden. Wir werden Sie diesbezüglich selbstverständlich wie gewohnt auf dem Laufenden halten und auch das Wochenende zur Einholung detaillierterer Informationen nutzen.

Die Eckpunkte:

Antragsberechtigt sind: Ein-Personen-Unternehmer; Kleinstunternehmer, die weniger als zehn Vollzeit-Äquivalente beschäftigen; Neue Selbständige wie z.B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten; Freie Dienstnehmer wie z.B. EDV-Spezialisten und Trainer; Freie Berufe; Erwerbstätige Gesellschafter, die GSVG/FSVG pflichtversichert sind (z.B. Gesellschafter-Geschäftsführer)
Das Geld ist ein einmaliger Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. Eine WK-Mitgliedschaft ist keine Voraussetzung.

Ein Härtefall liegt vor:

  • Unternehmer ist nicht mehr in der Lage, die laufenden Kosten zu decken oder
  • bei behördlich angeordnetem Betretungsverbot oder
  • Umsatzeinbruch von mind. 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres

Ablauf:

  • Der Antrag ist über die WKO-Homepage einzubringen und kann nur online gestellt werden.
  • Die Persönliche Steuernummer ist anzugeben. Die KUR oder GLN (siehe weiter unten) ist einzutragen.
  • Freie Dienstnehmer müssen weder KUR noch GLN angeben.
  • Ein Personaldokument ist später per Mail nach Aufforderung nachzureichen

Für den Antrag ist es auch notwendig, entweder die Global Location Number (GLN) oder die Kennzahl des Unternehmensregisters (KUR) anzugeben. Diese finden Sie in Ihrem Unternehmensservice-Portal unter www.usp.gv.at oder für Mitglieder der Wirtschaftskammer unter https://firmen.wko.at.
Die meisten GLNs und KURs sind auch im „Ergänzungsregister für sonstige Betroffene“ unter www.ersb.gv.at abfragbar. Nach Einstieg zur „Beauskunftung“ wechselt man auf den Reiter „Funktionsträger“ und gibt dort den eigenen Namen ein. Nachdem Sie die Suche gestartet haben, erhalten Sie die Suchergebnisse direkt unter der Suchmaske. Bei Ihrem Eintrag klicken sie dann auf das PDF-Symbol ganz rechts unterhalb des Druckersymbols. Im PDF-Dokument finden Sie in der 4. Zeile eine Zahl nach „Sekundär ID“, diese ist die GLN. In der 5. Zeile finden Sie die KUR „Kennziffer der Unternehmensregisters“.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Ihr Rat & Tat-Steuerberater, Kanzlei Kowarik & Waidhofer unter (1) 892 00 55, info@kowarik.at, gerne zur Verfügung. Web: www.kowarik-waidhofer.at

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