Besuchen Sie uns auf LinkedIn
Donnerstag, 25. April 2024
21.000 Betroffene würden profitieren

Handelsverband empfiehlt schrittweise Lockerung für den Direktvertrieb

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 17.04.2020 | |  Branche
Der österreichische Handelsverband empfiehlt eine schrittweise Zulassung des Direktvertriebs unter Beachtung bestimmter Hygieneregeln. (Bild: fotoART by Thommy Weiss/ pixelio.de) Der österreichische Handelsverband empfiehlt eine schrittweise Zulassung des Direktvertriebs unter Beachtung bestimmter Hygieneregeln. (Bild: fotoART by Thommy Weiss/ pixelio.de) Auch in Deutschland hat man sich nun auf erste Lockerungen der CoV-19-bedingten Beschränkungen des öffentlichen Lebens geeinigt. Im Unterschied zu Österreich, dürfen bei unseren Nachbarn jedoch auch explizit Dienstleistungsbetriebe (außer im Bereich Körperpflege) ihrer Tätigkeit nachgehen. Der österreichische Handelsverband plädiert nun auch für eine rasche Lockerung hierzulande analog zu Deutschland. 21.000 Betroffene würden von der Öffnung profitieren.

Der österreichische Handelsverband informiert: „In Deutschland haben sich Bund und Länder gestern auf eine Lockerung der Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID-19-Epidemie geeinigt. In der Anlage des deutschen Beschlusses wurde ua. explizit festgehalten, dass Dienstleistungsbetriebe ihrer Tätigkeit weiter nachgehen dürfen. Nur Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege, etwa Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe (mit Ausnahme von Friseuren) müssen weiterhin geschlossen bleiben, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist.“

Schrittweise Lockerung empfohlen

In Österreich sei der Direktvertrieb mit rund 21.000 aktiven selbständigen Beratern massiv von den derzeitigen Corona-Maßnahmen betroffen, wie Rainer Will betont. Daher sei eine rasche Lockerung analog zu Deutschland für die Betroffenen essentiell. „Dies muss natürlich immer unter Beachtung der obersten Prämisse der Gesundheit der Bevölkerung erfolgen“, so der Handelsverband-Geschäftsführer weiter.

Der Handelsverband empfiehlt eine schrittweise Zulassung des Direktvertriebs unter Beachtung bestimmter Hygieneregeln. So soll der Direktvertrieb spätestens ab 2. Mai 2020 (Tag der Öffnung der Friseure, Einkaufscenter und großen Händler) wieder zugelassen werden – „wenn nur EIN Kundenberater mit dem Kunden Kontakt hat“.

Die folgenden Hygienestandards des Direktvertriebs werden laut Handelsverband beachtet:

  • Ein Mindestabstand von 2 Metern zum Kunden wird immer eingehalten. Die Beratung findet kontaktlos statt.
  • Die Hände werden vor jedem Besuch beim Kunden desinfiziert.
  • Bei der Kundenberatung trägt der Vertriebspartner einen Mundschutz.
  • Produkte, die dem Kunden zur Ansicht überlassen werden, werden zuvor desinfiziert.
  • Es dürfen nur zum Hausstand des Kunden zugehörige Personen bei der Vorführung anwesend sein.
  • Dem Kunden wird immer eine bargeldlose Zahlung angeboten. Eine Barzahlung findet nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden statt.
  • Jeder Vertriebspartner wird von den Direktvertriebsunternehmen in den Hygienevorschriften des Direktvertriebs geschult. Dazu gehört auch, dass der Vertriebspartner seine Beratertätigkeit einstellt, wenn er Krankheitssymptome aufweist oder Kontakt mit einer infizierten Person hatte.
  • Jedes Unternehmen wird für den Kontakt mit Vertriebspartnern geeignete Maßnahmen zu Vermeidung von Ansteckung im Unternehmen ergreifen.

„Der Direktvertrieb kann und wird folgende hohe Hygienestandards sicherstellen. So kann im Direktvertrieb jedes Produkt vor Kundenkontakt desinfiziert werden. Zudem gewährleisten die Hygienestandards des Direktvertriebs einen besonders hohen Mindestabstand von zwei Metern zum Endkunden. Auch kann der Kontakt zu Drittpersonen im Direktvertrieb ausgeschlossen werden“, bestätigt Peter Moser, Leiter der Direktvertriebs-Plattform im Handelsverband.

Diesen Beitrag teilen

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.

An einen Freund senden