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Donnerstag, 25. April 2024
PV Austria: Wien erkennt Ernst der Lage

Bauordnungs-Novelle in Wien: PV-Verpflichtung für alle neuen Gebäude vorgesehen

Photovoltaik | Wolfgang Schalko | 30.04.2020 | |  Wissen
Die Novelle der Wiener Bauordnung sieht in Zukunft eine PV-Verpflichtung vor. Die Novelle der Wiener Bauordnung sieht in Zukunft eine PV-Verpflichtung vor. (© Wien Energie) In Wien soll zukünftig kein Wohn- und Bildungsgebäude mehr ohne Photovoltaik-Anlage errichtet werden. Die Änderungen in der Wiener Bauordnung wurden kürzlich von Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SPÖ) und Grünen-Planungssprecher Peter Kraus als Novellierungsentwurf der Öffentlichkeit vorgestellt. Beim Bundesverband PV Austria findet dieses Vorhaben natürlich Zuspruch.

„Wien hat als erstes Bundesland die Zeichen der Zeit erkannt, und geht mit der PV-Verpflichtung einen sehr wichtigen Schritt“, freut sich Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Photovoltaic Austria (PVA). Der PVA freut sich, dass damit eine seiner wichtigsten Forderungen im ersten Bundesland umgesetzt wird. „Wir als Interessensverband der Branche haben dazu mit der Stadt Wien diverse Gespräche geführt. Nun gilt es die übrigen Bundesländer mit ins Boot zu holen und das ,Modell Wien‘ auf ganz Österreich auszuweiten“, so Paierl weiter.

„Im Zusammenhang mit der Klimakrise darf es nicht mehr möglich sein, Gebäude zu errichten, die Energie und Flächen verbrauchen, aber nicht gleichzeitig zur Sonnenstromproduktion genutzt werden“, ergänzt Vera Immitzer, Geschäftsführerin des PVA.

Produzierter Strom soll direkt im Haus verbraucht werden

Galt die PV-Verpflichtung in Wien bisher nur für Industriegebäude, müssen jetzt auch neu errichtete Wohngebäude und Bildungsbauten verpflichtend mit einer PV-Anlage ausgestattet werden. Die Höhe der PV-Verpflichtung ist so gewählt, dass der produzierte Strom direkt im Gebäude verbraucht werden kann. Die Verpflichtung sieht im Novellierungsentwurf dabei 1 kWp pro charakteristischer Länge des Gebäudes und 1 kWp für je 300 m² konditionierter Brutto-Grundfläche vor. Diese Mindestanforderung soll auf Gebäuden, bei denen es Sinn macht, mit entsprechenden Förderanreizen übertroffen werden. Genau diese Regelung des Beitrages zur Deckung des Strombedarfs vor Ort sieht der Vorsitzende der Österreichischen Technologieplattform Photovoltaik (TPPV), Hubert Fechner, als „enormes Potenzial, um die umweltfreundliche lokale Stromerzeugung einer umfangreichen Anwendung zuzuführen, die über das intelligente Management herkömmlicher Stromanwendungen im Gebäude bis zur Elektromobilität reichen kann. Die Anhebung der Photovoltaikleistung pro Gebäude sowie die gesetzliche Ermöglichung von Stromaustausch mit naheliegenden Objekten, muss der nächste Schritt sein.“

Bei Gebäuden, bei denen die Errichtung einer PV-Anlage aus rechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, ist der Verpflichtung auf Ersatzflächen, auf einem oder mehreren geeigneten Grundstücken innerhalb des Wiener Gemeindegebietes, nachzukommen. Die Novelle der Wiener Bauordnung liegt bis 18. Mai 2020 zur Begutachtung auf.

Kritische Stimme

Wie ein Brancheninsider gegenüber elektro.at anmerkte, würden damit allerdings die bestehenden Probleme in der Praxis nicht gelöst werden. Denn nur allzu oft würden sich im Zuge der Genehmigungsverfahren die zuständigen Magistrate als Bremser bzw sogar als Blockierer von PV-Projekten erweisen. Eine echte Verbesserung bei Neu- und vor allem auch Bestandsbauten wäre daher eine Regelung nach dem Vorbild Ober- und Niederösterreichs, wo PV-Anlagen bis 200 kWp genehmigungsfrei sind.

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