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Donnerstag, 28. März 2024
Zusammenarbeit mit der Bundeswettbewerbsbehörde

RTR: Neues Monitoring von Online-Plattformen

Telekom | Dominik Schebach | 09.06.2020 | |  
Ist der Zugang zu Online-Dienstleistungen wie App-Stores oder Marktplätzen noch frei oder wird dieser bereits zum Nachteil der Konsumenten und Wirtschaft von Monopolisten kontrolliert. Dieser Frage gehen seit dem vergangenen Jahr Telekom-Regulator RTR und die Bundeswettbewerbsbehörde nach. Die RTR hat nun ein Methodenpapier vorgelegt, auf dessen Basis in Zukunft regelmäßige Monitorings durchgeführt werden sollen.

„Unser Papier zum Monitoring von Kommunikations-Plattformen und Gatekeepern im Internet macht auf einen wesentlichen Aspekt digitaler Märkte aufmerksam: Wenige Digitalkonzerne beherrschen den digitalen Raum und bringen traditionelle Kommunikationsdienste und die Wahlmöglichkeiten für Dienste von Kunden zunehmend in Bedrängnis. Der Wettbewerb schwächelt in Teilen, und der Zugang zu Diensten im Internet ist mehr fremdbestimmt und eingeschränkt, als wir alle wahrhaben wollen“, nimmt Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post einige Punkte aus dem Papier vorweg. „Daher sind wir als Telekomregulator gemeinsam mit anderen Wettbewerbshütern aufgerufen, ein Auge auf die digitalen Anbieter zu werfen, um auch in Zukunft einen funktionierenden Wettbewerb sicherzustellen. Denn die letzten Wochen von Corona bedingtem Home Living und Social Distancing haben bewiesen: Digitalisierung wird gesamtgesellschaftlich in Zukunft eine noch wichtigere Rolle als bisher spielen.“

Das nun vorliegende Methodenpapier bildet das Fundament für den Aufbau eines RTR-Monitoring-Systems von Digitalanbietern und Gatekeepern des Internets. Darunter fallen ausdrücklich App Stores, Suchmaschinen oder Personal Assistants. Damit führt die RTR ihre 2019 veröffentlichte Studie „Zur Offenheit des Internets: Betriebssysteme, Apps und App Stores“ fort. Ziel ist es eine rasche Erstbeurteilung von diversen Plattformen zu ermöglichen. Denn letztlich gehe es in einer Bewertung oftmals auch um eine Abwägung zwischen volkswirtschaftlichem Schaden durch verringerten Wettbewerb und den durch ein bestimmtes Verhalten induzierten Effizienzgewinnen.

„Wir haben bereits zu analysieren begonnen, welche Kommunikationsplattformen wie funktionieren, in welchen Bereichen sie warum Marktmacht haben und was sie im Gegensatz zu anderen so stark macht – beispielsweise Skaleneffekte durch ihr weltweites Angebot oder das dahinterliegende Ökosystem. Erste Ergebnisse zu Kommunikationsdiensten soll es jedenfalls noch heuer geben“, erläutert Steinmaurer und führt weiter aus: „Wir werden eng mit anderen Behörden, wie etwa der Bundeswettbewerbsbehörde, mit der wir vergangenen Herbst eine ‚Task Force Plattformen‘ ins Leben gerufen haben, zusammenarbeiten und unsere Ergebnisse austauschen. Die BWB kann unsere Analysen bei Bedarf für ihre weiterführende Sacharbeit nutzen. Das ist ein Schritt in Richtung eines verbesserten Ordnungsrahmens für digitale Märkte, wie er etwa mit der Platform-to-Business-Regulierung begonnen wurde und der in den nächsten Wochen mit dem zu erwartenden Entwurf des Digital Services Act der Europäischen Kommission fortgesetzt wird. Ein verstärktes Monitoring wesentlicher Plattformen und Gatekeeper ist dabei jedenfalls nötig.“

„Monitoring von digitalen Kommunikations-Plattformen und Gatekeepern des offenen Internetzugangs“ ist auf der Website der RTR unter https://www.rtr.at/de/tk/plattformen veröffentlicht.

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