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Donnerstag, 25. April 2024
Editor's ChoiceAb 15. Juni 2020

Messen und Kongresse wieder erlaubt

Die Branche | Stefanie Bruckbauer | 15.06.2020 | |  Veranstaltungen
Ab 15. Juni 2020 sind Messen und Kongresse in Österreich wieder erlaubt. (Foto: Reed Exhibitions) Ab 15. Juni 2020 sind Messen und Kongresse in Österreich wieder erlaubt. (Foto: Reed Exhibitions) Unter Einhaltung bestimmter Auflagen sind Messen und Kongresse in Österreich ab nun wieder erlaubt.

Gestern, Sonntag, 14. Juli, informierte das Tourismusministerium, dass Messen und Kongresse, die bisher wegen der Coronavirus-Schutzbestimmungen verboten waren, in Österreich ab heute, 15. Juni 2020, unter der Einhaltung bestimmter Auflagen wieder erlaubt sind. So muss eine behördliche Genehmigung eingeholt und ein so genanntes „Covid-19-Präventionskonzept“ vorgelegt werden. Die entsprechende Verordnung soll laut Ministerium heute in Kraft treten.

Für den Tourismusstandort Österreich seien Kongresse und Veranstaltungen ein unverzichtbarer Faktor, vor allem in den Ballungsräumen, in denen die meisten Kongresse und Messen stattfinden, sagte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger. „Dieser Fahrplan sowie klare und einfache Regeln geben der Branche die notwendige Perspektive und Planungssicherheit.“ Das sei auch für viele weitere Branchen wichtig, von der Stadthotellerie, über Catering-Unternehmen, der Gastronomie bis hin zu Technik- oder Security-Anbietern.

WKÖ erfreut

Die WKÖ zeigt sich erfreut und spricht von einem wichtigen Schritt für den Tourismusstandort Österreich. Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich, sagte: „Damit wurde eine wesentliche Forderung der betroffenen Unternehmen umgesetzt.“

Kopf fasst nochmals zusammen: „Fach- und Publikumsmessen müssen behördlich bewilligt werden. Dafür benötigen Messeveranstalter ein COVID-19-Präventionskonzept, das die individuelle Situation vor Ort berücksichtigt. Eine allgemeine Einschränkung der Teilnehmerzahl gilt nicht. Aus Sicht der WKÖ sollte darüber hinaus die derzeit vorgesehene Maskenpflicht für Besucher bei Unterschreitung des 1-Meter-Abstands evaluiert und in einem nächsten Schritt aufgehoben werden.“

Gerade im Messebereich seien die langen Vorlaufzeiten für die Betriebe eine große Herausforderung, erläutert Kopf: „Unsere Messeveranstaltungen sind eine wesentliche Säule des heimischen Tourismusstandortes. Es ist erfreulich, dass für Veranstalter, Aussteller und Besucher eine klare Perspektive sowie Rechtssicherheit geschaffen wird. Angesichts der erforderlichen Planungszeit ist dies ein wichtiges Signal, um einen funktionierenden Messebetrieb ab Herbst wieder zu ermöglichen.“

Übrigens: Die aktuelle Novelle der Covid-19-Lockerungsverordnung enthält weitere wichtige Erleichterungen: So wird die Sperrstunde in der Gastronomie von 23 Uhr auf 1 Uhr verschoben, die „4-Personen-pro-Tisch-Regel“ aufgehoben und die Maskenpflicht für Gäste abgeschafft. Im Handel wird die Maskenpflicht für Kunden und Mitarbeiter aufgehoben.  

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