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Donnerstag, 28. März 2024
Non-Food-Handel nicht betroffen

Ab 24. Juli 2020: Wiedereinführung der Maskenpflicht in Supermärkten

Die Branche | Stefanie Bruckbauer | 22.07.2020 | |  Wissen
Ab Freitag, 24. Juli, gilt wieder die Maskenpflicht in Supermärkten sowie Bank- und Postfilialen. (Foto: D. Schebach) Ab Freitag, 24. Juli, gilt wieder die Maskenpflicht in Supermärkten sowie Bank- und Postfilialen. (Foto: D. Schebach) Mit Freitag, den 24. Juli wird die Maskenpflicht in Österreich wieder eingeführt. Allerdings nur in Supermärkten sowie Bank- und Postfilialen und nicht im Non-Food-Handel, was der Handelsverband begrüßt.

Vor rund einem Monat wurde die Maskenpflicht in Österreich zum Großteil aufgehoben. Gestern wurde sie von der Bundesregierung erneut eingeführt – zumindest in Supermärkten sowie Bank- und Postfilialen. Die Pflicht zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes gilt ab Freitag, 24. Juli.

Keine bundesweite Maskenpflicht im Non-Food-Handel

„Der heimische Lebensmitteleinzelhandel trägt die am 21. Juli 2020 verkündeten neuen Maßnahmen zur Wahrung der Gesundheit der Bevölkerung weiterhin mit. Wir freuen uns, dass unserer Empfehlung seitens der Regierungsspitzen Rechnung getragen wurde und der krisengebeutelte Non-Food-Handel mit nicht-lebensnotwendigen Gütern außen vor bleibt – nachdem bei der Wiedereinführung der Maskenpflicht bei Supermärkten kein Verhandlungsspielraum bestand“, sagt Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes, in einer ersten Stellungnahme.

Rainer Will hofft, dass die heimischen Konsumenten auf die neuen Vorgaben eigenverantwortlich reagieren, „da die Supermärkte kein zusätzliches Personal dafür abstellen können. So wie heute ist uns auch in Zukunft ein möglichst frühzeitiger Einbezug als Stakeholder wichtig, um entsprechende Vorkehrungen treffen zu können, die eine geordnete Abwicklung erlauben.“

Fundierte gesundheitsbehördliche Fakten als Entscheidungsbasis

Will weiter: „Die Gesundheit der Bevölkerung geht vor und steht für den österreichischen Handel an erster Stelle. Gleichzeitig erwarten wir – mit Blick auf die negativen wirtschaftlichen Kollateraleffekte – fundierte gesundheitsbehördliche Fakten als Entscheidungsbasis. Das Prinzip sollte stets lauten: lokal vor regional vor national. Dadurch können Corona-Cluster gezielt an der Wurzel bekämpft werden. Darüber hinaus beeinträchtigen lokal begrenzte Gesundheitsvorgaben den Wirtschaftsmotor so gering wie möglich.“

Die flächendeckende Einführung der Maskenpflicht ab April habe im Handel insbesondere bei Käufen abseits der lebensnotwendigen Güter zu heftigen Umsatz- und Frequenzrückgängen geführt – „Rückgänge von -25% bis -40%“, sagt der Handelsverband, laut dem es im Modehandel sogar zu Einbrüchen von mehr als -50% kam. Daran könne man das Ausmaß des Kollateralschadens klar erkennen.

Vor diesem Hintergrund begrüßt der Handelsverband, dass der Non-Food-Handel nicht vom bundesweiten Maskengebot erfasst ist. Positiv bewertet der Handelsverband auch das geplante Ampelsystem, um künftig regional zielgerichtet vorgehen zu können. „Wichtig ist, dass dieses Ampelsystem allgemein verständlich ausgestaltet wird, damit etwa der Handel nicht extra Kapazitäten abstellen muss, um Kunden auf den jeweils gültigen Stand und die Einhaltung der Schutzmaßnahmen hinzuweisen“, so Rainer Will.

Handelsobmann Rainer Trefelik mahnt

Auch Rainer Trefelik – der übrigens betont, dass „Einkaufen in Österreich sicher ist“ – äußerte sich zu den neuen Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung des Coronavirus‘ in Österreich: „Natürlich tragen wir gesundheitspolitischen Notwendigkeiten Rechnung – Gesundheit und Sicherheit standen und stehen auch und insbesondere im Handel im Fokus“, so der Obmann der WKÖ-Bundessparte Handel, der den verantwortungsvollen Umgang im öffentlichen Raum und im privaten Bereich einmahnt, etwa bei Freizeitaktivitäten (Stichwort: Menschenansammlungen bei Hotspots wie etwa dem Wiener Donaukanal oder bei Techno-Partys mit bis zu 1.000 Teilnehmern in Innsbruck). „Das kann es ja auch nicht sein, dass in Geschäften Schutzmaßnahmen eingehalten werden, manche aber in der Freizeit überaus nachlässig sind.“

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