WKÖ Trefelik zur Abschaffung der 22 Euro-Steuerfreigrenze
Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich. Wie elektro.at gestern berichtete, soll die Steuer-Freigrenze für Online-Bestellungen unter einem Wert von 22 Euro mit 1. Juli 2021 nun endgültig Geschichte sein. Rainer Trefelik erachtet diesen Schritt als „notwendig und sinnvoll“. Der Obmann der WKÖ Bundessparte Handel sagt allerdings auch, dass jeder Tag, der bis dahin vergeht, ein verlorener Tag ist und fordert die Abschaffung ab 1. Jänner 2021.Derzeit noch besteht eine Steuer-Freigrenze für Online-Bestellungen aus Drittstaaten unter 22 Euro. Diese Freigrenze wird gestrichen – allerdings erst mit 1. Juli 2021. „Jeder Tag, der bis zur Abschaffung der 22-Euro-Freigrenze für Paketsendungen aus Staaten außerhalb der EU vergeht, ist ein verlorener Tag“, kommentiert Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich.
Die Verschiebung des EU-Mehrwertsteuerpaketes sei aufgrund technischer Schwierigkeiten bei der Anpassung der nationalen IT-Systeme in einigen Mitgliedstaaten unumgänglich geworden und wurde bereits von den Botschaftern der Mitgliedstaaten bei der EU befürwortet, wie Trefelik sagt. „Für den europäischen Handel bedeutet das, dass die 22-Euro-Freigrenze für Kleinsendungen aus Nicht-EU-Staaten nicht mit 1. Jänner 2021, sondern national erst ab 1. Juli 2021 abgeschafft werden kann.“
Steuerschlupfloch schließen
Die Streichung der Freigrenze für Online-Bestellungen bei Händlern aus Drittländern bedeutet, dass Pakete künftig ab dem ersten Cent zu versteuern sind: „Damit werden faire Wettbewerbsbedingungen geschaffen, die für den heimischen Handel dringend notwendig sind“, so der Handelsobmann. „Mit der Streichung der Freigrenze wird ein Steuerschlupfloch für ausländische Onlinehandelskonzerne geschlossen. Das ist notwendig und sinnvoll“.
Laut WKÖ werden nach Österreich rund 8 Millionen Kleinsendungen importiert. „Den Mitgliedstaaten entgehen durch die Einfuhrumsatzsteuerbefreiung jährlich 1 Milliarde Euro. In Österreich wird der Steuerentgang auf 150 Millionen Euro geschätzt. Gerade in der Corona-Krise, in der sich die Unternehmen ohnehin in einer extrem angespannten wirtschaftlichen Situation befinden, ist es unabdingbar steuerliche Gerechtigkeit zu schaffen.“
Beispiel Schweden
Andere Mitgliedsstaaten, wie zB. Schweden, haben die ungleichen steuerlichen Bedingungen längst erkannt und die Freigrenze bereits vor Jahren abgeschafft. Der Sprecher des österreichischen Handels fordert, die Freigrenze auf nationaler Ebene wie ursprünglich geplant, ab 1. Jänner 2021 abzuschaffen und „keine Verschiebung“ vorzunehmen.
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