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Freitag, 29. März 2024
Neues Regulativ gilt EU-weit ab 31.12.2020

BMK & Austro Control präsentieren neuen „Drohnenführerschein“

Über den Rand Elektromobilität | Dominik Schebach | 04.08.2020 | | 2  
Austro Control Geschäftsführerin Valerie Hackl & Staatssekretär Magnus Brunner bei der Vorstellung des neuen Drohnenpakets. Austro Control Geschäftsführerin Valerie Hackl & Staatssekretär Magnus Brunner bei der Vorstellung des neuen Drohnenpakets. Drohnen liegen im Trend und werden für immer mehr Anwendungen interessant. Um das volle Potenzial ausnutzen zu können, haben sich die EU-Staaten auf eine einheitliche Regulierung geeinigt. Ein Teil dieses Pakets ist der nun vom Bundesministerium für Klimaschutz (BMK) sowie der zuständigen Behörde, der Austro Control, präsentierte Drohnenführerschein, womit die Nutzung von Drohnen einfacher sowie sicherer werden soll.

Seit 2015 hat sich die Anzahl der von Austro Control pro Jahr bewilligten Drohnen von 410 auf 2.680 2019 mehr als versechsfacht. 2020 wurden mit Stand 20.07. bereits 1.289 Anträge bewilligt. Neben den bereits gängigen gewerblichen Einsatzgebieten wie für Film- und Fotoaufnahmen, finden Drohnen auch Anwendung in der Land- und Forstwirtschaft und zunehmend in der Industrie, etwa bei Wartungs- oder Vermessungsaufgaben an schwer erreichbaren Stellen. Und neue Anwendungsbereiche wie bei Katastropheneinsätzen werden laufend erschlossen.  Allerdings wachsen mit den Anwendungen auch die Anforderungen an die Regulierungsbehörden, schließlich birgt die Fliegerei – auch mit Drohnen – immer eine gewisses Risiko. „Daher sind einige Richtlinien zu beachten. Die EU hat eine Verordnung zur einheitlichen Regulierung des Einsatzes von Drohnen erstellt. Die Ausgestaltung erfolgte unter aktiver Mitwirkung unserer BMK- und Austro Control Experten. Ein Teil des Gesamtpakets ist die Registrierung für Betreiber, sowie die Schulung der Piloten, damit wird die Nutzung von Drohnen einfacher und sicherer“, so BMK-Staatssekretär Magnus Brunner bei der Vorstellung des neuen Pakets.

„Der gesamte Drohnenbereich erlebt eine unglaublich dynamische Entwicklung, aber dabei müssen wir die Sicherheit im Luftraum hoch halten. Wir können unseren Kundinnen und Kunden, den Drohnen-Usern, mit dem Online-Test und der Online-Registrierung neue, nutzerfreundliche Tools anbieten und ermöglichen mit dem „Drohnenführerschein“ künftig ein sicheres Fliegen mit Drohnen zu deutlich reduzierten Kosten“, erklärt dazu Austro Control Geschäftsführerin Valerie Hackl.

Basis für das neue Drohnen-Paket ist die Verordnung (EU) 2019/947. Diese sollte eigentlich bereits am 01.07.2020 in Kraft treten. Aufgrund der Corona-Pandemie hat die EU-Kommission das Anwendbarkeitsdatum des Regulativs um 6 Monate verschoben. Damit gelten bis 31.12.2020 noch die derzeitigen österreichischen Drohnen-Bestimmungen.

Verpflichtende Einschulung und Online-Test

Im neuen Regulativ werden Drohnen künftig in drei Kategorien unterteilt: „Offen (open)“, „Spezifisch (specific)“ und „Zertifiziert (certified)“. Die Kategorie „open“ deckt – je nach Einsatzort – Drohnen mit einem Gewicht bis zu 25 Kilogramm ab, das sind rund 80% aller in Österreich bewilligten Drohnen. Ab 31.12.2020 entfällt die bisherige Genehmigungspflicht für Drohnen, die in der offenen Kategorie betrieben werden. Für Drohnenbetreiber gilt allerdings eine Registrierungspflicht. Sie erhalten damit eine eindeutige Betreibernummer, die auch auf der Drohne vermerkt werden muss. Das ist vergleichbar mit einem Autokennzeichen und ermöglicht eine bessere Nachvollziehbarkeit bei Verstößen. Die Registrierung einer Drohne kostet 28 Euro. Für den Betreiber der Drohnen ist derzeit ein Mindestalter von 18 Jahren vorgesehen.

Drohnenpiloten müssen zudem künftig eine Einschulung machen, sowie einen Online-Test bei Austro Control absolvieren – den sogenannten „Drohnenführerschein“. Im Rahmen des Tests werden rund 30 verschiedene Fragen zu den Themenbereichen Flugsicherheit/Luftraumbeschränkungen, Luftrecht, menschliches Leistungsvermögen, Betriebsverfahren, allgemeine Kenntnisse zur Drohne und Luftsicherheit gestellt. Die Testinfrastruktur wird seitens Austro Control zur Verfügung gestellt. Das erlangte Zertifikat ist nach Ausstellung für fünf Jahre im gesamten EU-Raum gültig. Vorbereitungskurs und Online-Test werden kostenlos zur Verfügung gestellt.

Bei komplexeren Flugvorhaben können für die notwendigen Kurse – je nach Erfordernissen (Funkschein, meteorologische Kenntnisse etc.) – höhere Kosten entstehen. Für Nutzer, die lediglich in der Kategorie open unterwegs sind, ist dies allerdings nur in Ausnahmen relevant. Die Altersbeschränkung für das Lenken der Drohnen und somit der Erlangung des Drohnenführerscheins liegt bei 16 Jahren, die EU-Verordnung sieht jedoch einige Ausnahmen (z.B. für „Spielzeugdrohnen“) vor. Betreiber, die aktuell über eine Bewilligung verfügen, müssen den neuen Drohnenführerschein erst nach deren Ablauf absolvieren.

Austro Control empfiehlt zudem die Installation der Drohnen-App des Drone Competence Centers, die detaillierte und standortbezogene Auskunft über Drohnen Flugverbotszonen liefert und damit vor unwissentlichen Gesetzesübertretungen schützt. Die App ist unter dronespace.at downloadbar.

 

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Kommentare (2)

  1. Und was sind jetzt „Spieilzeugdrohnen“ ? … bis 25 Kg…. da fällt ja eigentlich fast jede hinein, auch die „Spielzeuge“

    1. Lieber Herbert Kalina
      Da haben wir uns auch gewundert und deswegen beim Ministerium nachgefragt. Die Antwort hat etwas gedauert und wird hier nachgereicht. Laut Ministeriumssprecher Markus Pohanka: Spielzeugdrohnen im Sinne des neuen Regulativs sind solche, die vom Hersteller als Spielzeug eingestuft werden, unter 250 Gramm. Für diese Kategorisierung müssen Spielzeugdrohnen spezielle Eigenschaften aufweisen. Diese Spielzeugdrohnen müssen dann auch im neuen Regulativ nicht registriert werden.

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