Besuchen Sie uns auf LinkedIn
Freitag, 29. März 2024
Mobiles Breitband auch für unterversorgte Regionen

5G-Auktion startet in der zweiten Augusthälfte

Telekom | Dominik Schebach | 10.08.2020 | | 2  
Sendemast mmit 4G und 5G-Antennen. Durch die Auktionsbedingungen soll eine möglichst flächendeckende Versorgung - auch für bisher nicht abgedeckte Gebiete  mit möglichst wenig Standorten erreicht werden. Dazu erlaubt die RTR erstmals auch aktives Sharing und selbst Frequenz-Pooling. Sendemast mmit 4G und 5G-Antennen. Durch die Auktionsbedingungen soll eine möglichst flächendeckende Versorgung - auch für bisher nicht abgedeckte Gebiete mit möglichst wenig Standorten erreicht werden. Dazu erlaubt die RTR erstmals auch aktives Sharing und selbst Frequenz-Pooling. Eigentlich war die Multiband-Auktion für die weitere Vergabe der 5G-Frequenzen für das Frühjahr vorgesehen. Allerdings hatte damals die Corona-Krise die Auktion verhindert. Jetzt hat sich die RTR festgelegt. Die 5G-Auktion soll noch in der zweiten Augusthälfte stattfinden. Mit Hilfe eines Bonussystems bei den Vergabebedingungen soll dabei auch ein Ausbau in bisher nicht- oder unterversorgten Gebieten sichergestellt werden.

„In Kürze werden wir den Startschuss für die zweite 5G-Auktion geben. Unser Ziel ist dabei, vor allem die Versorgung mit ultraschnellem mobilen Breitband in der Fläche voranzutreiben“, erklärte Klaus Steinmaurer, RTR-GF für den Fachbereich Telekommunikation und Post am Wochenende. „Wie wichtig die Versorgung mit hochleistungsfähiger Infrastruktur ist, haben wir ja gerade im Laufe des Lock-downs erfahren müssen. Ein schneller 5G-Ausbau ist daher eine wichtige Zukunftsinvestition.“

Bonussystem

Zur Vergabe gelangen insgesamt 27 Frequenzpakete aus den Frequenzbereichen 700 MHz (6 Blöcke), 2100 MHz (12 Blöcke) und 1500 MHz (9 Blöcke). Die Frequenzblöcke werden auf 25 Jahre vergeben. Diese werden in einem zweistufigen Auktionsverfahren vergeben. Dieses soll im 3. Quartal 2020 abgeschlossen sein. Dabei setzt die RTR auf ein System von Ausbauverpflichtungen und Boni. Damit sollen jene 2.100 Katastralgemeinden, die bisher schlecht oder gar nicht mit Internet-Breitband versorgt sind, erschlossen werden. So ist der Erwerb der besonders begehrten 700 MHz-Frequenzpakete mit der Auflage verknüpft, 900 bisher unterversorgte Katastralgemeinden flächendeckend mit 5G auszustatten.

Für die restlichen 1.200 Katastralgemeinden wurde von der RTR ein Bonussystem entwickelt. So können die Bieter zusätzliche Versorgungsverpflichtungen ersteigern und erhalten dafür einen Bonus in Form eines Preisabschlags. Zusätzlich sind noch weitere Versorgungsauflagen vorgesehen, etwa für hochrangige Verkehrswege. Für die Versorgung von Autobahnen, Schnellstraßen und Bahnstrecken setzt die Regulierungsbehörde auf entsprechende Kooperationen zwischen Betreibern dieser Verkehrswege einerseits und den Erwerbern der versteigerten Frequenzen andererseits.

Anreize und Sharing

„Die Errichtung und der Ausbau von Telekommunikationsinfrastruktur ist investitionsintensiv. Wir kennen die Anliegen dazu. Im Einklang mit dem TKG stehende, moderate Mindestgebote sowie die Verlängerung der Zuteilungsdauer der Frequenzen auf fast 25 Jahre bieten den Erwerbern Rechtssicherheit und den nötigen Gestaltungspielraum, die den erforderlichen Investments durchaus gute Marktmöglichkeiten gegenüberstellen“, sagt Steinmaurer.  Das Mindestgebot für alle Frequenzblöcke beläuft sich auf 239,3 Mio Euro.

Zusätzlich wurden die Rahmenbedingungen für Kooperationsmöglichkeiten („Sharing“) zwischen den Betreibern zur Erfüllung der Versorgungsauflagen erweitert und präzisiert. Neben passivem Sharing sind in Zukunft erstmals auch aktives Sharing und sogar Spektrum-Pooling erlaubt. „Wir wollen mehr Abdeckung mit möglichst wenig Sendern erreichen! Den von uns eingeräumten Kooperationsmöglichkeiten kommt auch entgegen, dass die aktuell zu vergebenden 5G-Frequenzen im gleichen Frequenzbereich wie 4G-Frequenzen liegen und überwiegend auf den gleichen, bereits bestehenden ‚Makrostandorten‘ verwendet werden könnten“, erklärt Steinmaurer. „Weiters nehmen wir die immer wieder geäußerten Ängste und Befürchtungen der Bevölkerung sehr ernst. Daher sehen die Frequenz-Vergaberichtlinien der Regulierungsbehörde seit jeher vor, dass die Betreiber hinsichtlich der Strahlung die Grenzwerte der WHO einhalten müssen. Bei Einhaltung dieser Grenzwerte bestehen nach dem aktuellen Wissensstand keine gesundheitlichen Risiken,“ führt Steinmaurer aus.

Auktionsdetails & Auktionsbedingungen

Details zu den Auktionsbedingungen finden sich auf der Webseite der RTR.  Um Absprachen zwischen Bietern zu verhindern, gelten strenge Bedingungen für alle Auktionsteilnehmer. So sind selbst Andeutungen, ob ein Betreiber an der Auktion teilnimmt oder die Bekanntgabe von Geboten und Bieterstrategien zu unterlassen. Selbst Hinweise oder Andeutungen, die im Vorfeld von Auktionen über Medien lanciert werden, zu unterlassen.

Diesen Beitrag teilen

Kommentare (2)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.

An einen Freund senden