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Freitag, 29. März 2024
Novelle des Epidemiegesetzes: „Chaos vorprogrammiert“

Handelsverband befürchtet Bürokratiemonster

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 26.08.2020 | |  Wissen
Handelsverband Geschäftsführer Rainer Will Handelsverband Geschäftsführer Rainer Will Der österreichische Handelsverband befürchtet, dass die geplante Novelle des Epidemiegesetzes in einem entscheidenden Punkt zum Bürokratiemonster für die österreichische Wirtschaft werden könnte. Gemeint ist die Erhebung bzw. Verarbeitung von Kontaktdaten der Kunden (sofern diese zugestimmt haben).

„Die geplante Novelle des Epidemiegesetzes könnte in einem entscheidenden Punkt zum Bürokratiemonster für die österreichische Wirtschaft werden“, sagt der Handelsverband.  Im aktuellen Gesetzesentwurf sei nämlich vorgesehen, dass Betriebe, Veranstalter und Vereine verpflichtet sind, Kontaktdaten von Gästen, Besuchern, Kunden und Mitarbeitern (die in die Verarbeitung ausdrücklich eingewilligt haben) zu verarbeiten und diese im Anlassfall bei einer Umgebungsuntersuchung der Gesundheitsbehörde zur Verfügung zu stellen. „Nach dem Gesetzeswortlaut besteht somit auch für Handelsbetriebe eine Verpflichtung, die Kontaktdaten der Kunden zu erheben, sofern diese dazu eingewilligt haben“, sagt der Verband.

Im österreichischen Handel gehen täglich Millionen von Verbrauchern ein und aus. Handelsverband GF Rainer Will stellt die Frage in den Raum: „Sollen diese tatsächlich am Eingang gefragt werden, ob sie ihre Kontaktdaten hinterlassen und ein entsprechendes Formular ausfüllen wollen? Jeder durchschnittliche Supermarkt bedient mehr als 950 Kunden pro Tag, das Chaos wäre damit vorprogrammiert.“

Will dazu weiter: „Sollte eine derartige Verpflichtung zur Verarbeitung der Kundendaten tatsächlich kommen, werden sich die Staus an den Grenzen bald vor unseren Geschäften fortsetzen. Das führt zu einem enormen Bürokratieaufwand, ist mit massiven Kosten verbunden und verschärft letztlich sogar das Gesundheitsrisiko, da die Sicherheitsabstände in solchen Situationen erfahrungsgemäß nicht mehr eingehalten werden.“

Fehler im Gesetzesentwurf?

Der Handelsverband geht davon aus, dass es sich hierbei „nur um einen Fehler im Gesetzesentwurf“ handeln kann, denn: „Bei einer Kurzinformation auf der Website des Parlaments war noch von einer ‚Berechtigung zur Datenverarbeitung‘ die Rede“, so Will.

„Es macht ja durchaus Sinn, beispielsweise bei Veranstaltungen die Kontaktdaten der Teilnehmer zu sammeln, um diese im Anlassfall der Gesundheitsbehörde zur Verfügung zu stellen. Eine undifferenzierte Verpflichtung für alle Betriebe, Veranstalter und Vereine wäre allerdings auf jeden Fall überschießend„, so der Handelsverband GF, laut dem ebenso fraglich ist, „ob überhaupt eine gesetzliche Grundlage für die Datenverarbeitung geschaffen“ werden muss. „So sieht die Datenschutzgrundverordnung vor, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Schutz lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person erlaubt ist – und das ohne explizite Einwilligung der Kunden, die jederzeit widerrufen werden kann.“

Zur Erklärung: Der Entwurf enthält eine Rechtsgrundlage, die Betriebe, Veranstalter und Vereine verpflichtet, Kontaktdaten, in deren Verarbeitung Gäste, Besucher, Kunden, und Mitarbeiter ausdrücklich zugestimmt haben, für die Dauer von 28 Tagen aufzubewahren, um diese im Anlassfall bei einer Umgebungsuntersuchung der Gesundheitsbehörde bei Bedarf zur Verfügung zu stellen.

 

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