Besuchen Sie uns auf LinkedIn
Mittwoch, 24. April 2024
Mehr Fairness auf Online-Marktplätzen

BWB erhält Klagsbefugnis bei P2B Verordnung

Dominik Schebach | 18.09.2020 | |  
Im Juli ist die Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten sowie Online-Suchmaschinen in Kraft getreten. Diese soll u.a. für Transparenz, klare Regeln sowie für praktische Rechtsbehelfe auf Online-Marktplätzen sowie in sozialen Online-Netzwerken sorgen. Seit September kann nun auch die Bundeswettbewerbsbehörde bei Verstößen gegen die Verordnung Klage bei den zuständigen Gerichten einbringen.

„Die P2B-Verordnung bringt eine gewisse Balance in die Verhandlungsmacht zwischen Unternehmern und OnlinePlattformen zurück und schafft eine Fairnesszone für beide Seiten. Auch die Verpflichtung ein Beschwerdemanagement einzurichten, ist sehr zu begrüßen. Dies hat die BWB nach Beendigung des Ermittlungsverfahrens gegen Amazon im letzten Jahr bereits von Amazon gefordert. Unternehmen und Online Plattformen brauchen rasche Rechtsklarheit um die Nachfrage der Konsumenten und Konsumentinnen effektiv bedienen zu können.“, erklärt dazu Theodor Thanner, Generaldirektor der Bundeswettbewerbsbehörde.

Mit der „Platform-to-Business (P2B)“-Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten (Betreiber von OnlineMarktplätzen, OnlineVertriebsplattformen für Software-Anwendungen und soziale OnlineNetzwerke) sowie von Online-Suchmaschinen will die EU ein faires und vertrauenswürdiges Online-Geschäftsumfeld sicher stellen. Die Verordnung wirkt unmittelbar und muss nicht erst in das nationale Recht übernommen werden.

Die P2B-Verordnung beinhaltet unter anderem folgende Verpflichtungen für die Online-Plattformbetreiber:
• Allgemeine Geschäftsbedingungen: Gewährleistung klarer, fairer und transparenter Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) und Kündigungsrechte.
• Rankings (Bewertungen): Die Rankings sollen vordefinierten Bedingungen folgen, welche in den AGBs klar und verständlich deklariert werden müssen.
• Beschwerden: Einrichtung eines internen Beschwerdemanagementsystems, welches eine rasche Prüfung von Beschwerden gewährleisten soll.
• Zugang zu Daten: Klärung der Zugriffs- und Nutzungsrechte auf die Daten der gewerblichen Nutzer und deren Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Damit ist wurde ein Rahmen geschaffen, mit dem sich Händler, die auf großen Online-Plattformen tätig sind, gegen wettbewerbsschädliches Verhalten der Plattformbetreiber wehren können. Dies war ja Inhalt der Verfahren gegen Amazon im vergangenen Jahr.

Rolle der BWB

Es bleibt allerdings der Umstand bestehen, dass die Händler vom Plattformbetreiber abhängig bleiben, wie die Untersuchung des Amazon-Marktplatzes im vergangenen Jahr gezeigt hat. Seit dem 10.9.2020 kann nun die BWB bei Verstößen, Klage bei den zuständigen Gerichten einbringen, um die Nichteinhaltung der Bestimmungen der P2B-Verordnung durch Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten oder Online-Suchmaschinen zu beenden oder zu untersagen. Neben der BWB erhielten die Wirtschaftskammer Österreich sowie der Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb eine Klagsbefugnis.

Die gesamte P2B Verordnung sowie die weiteren Verpflichtungen sind hier nachzulesen.

Diesen Beitrag teilen

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.

An einen Freund senden