PV Austria: Novelle des burgenländischen Raumplanungsgesetzes als „No-Go”

Aus Sicht des Bundesverbands Photovoltaic Austria (PVA) blieben dadurch effiziente PV-Standorte ungenutzt, der angestrebte Wettbewerb würde verhindert, Vorarbeiten wertlos und der PV-Ausbau im sonnigen Burgenland gedrosselt werden. Und es befinden sich im Entwurf noch weitere Formulierungen, die der Interessensvertretung Sorge bereiten.
„Wir kritisieren den vorgelegten Entwurf und die damit einhergehende Bevorzugung des Landes beim PV-Ausbau im Burgenland auf das Schärfste. Wichtige Treiber gänzlich von der Energiewende auszuschließen, können wir uns bei den großen Herausforderungen schlicht nicht leisten. Dieses Gesetz wäre die Rückkehr in uralte Strom-Monopolzeiten. Hinzu kommt, dass damit auch die eigenen Landesziele der PV-Offensive, die eine Verzehnfachung der Stromproduktion aus Erneuerbaren Quellen im Burgenland vorsieht, torpediert werden“, zeigt sich Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender des PVA, empört.
Novellierung konterkariert Ziele des Bundes
Erst vor kurzem legten Bundesministerin für Klimaschutz, Leonore Gewessler und Staatssekretär Magnus Brunner einen Gesetzesentwurf für das „Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)“ vor, in dem die Grundlage für den marktwirtschaftlich organisierten Sonnenstromausbau in Österreich geschaffen wird.
Das Vorgehen im Burgenland konterkariere die Bundespolitik und den Kampf gegen die Klimakrise. Paierl: „Sich selbst ‚Land der Sonne‘ zu nennen und dann nicht diesem Credo nach zu handeln, verwundert uns sehr. Das Burgenland nutzt damit auch die Wirtschafts- und Arbeitsmarktchancen, gerade für den Post-COVID-Aufbau, nicht.“
Der burgenländische Gesetzesentwurf sieht weiters eine jährliche Landesabgabe, für die Nutzung der Freifläche, als zusätzliche Hürde vor. Allerdings soll nicht nur diese Landesabgabe in Eisenstadt festgelegt werden – auch die Pachtentgelte für die Nutzung der Fläche durch das Land, sollen per Verordnung definiert werden. Damit wird burgenländischen Grundeigentümern die Wahl des PV-Partners sowie die Entscheidung über die wirtschaftlichen Bedingungen einer Verpachtung entzogen.
„Anstatt mit der Novelle des Raumplanungsgesetzes PV-freundlichere Rahmenbedingungen zu schaffen und sie damit als Chance für die Energiewende zu nutzen, droht eine Durchkreuzung der klima- und energiepolitischen Ziele des Bundes“, mahnt Paierl und ersucht die Landesverantwortlichen das Raumplanungsgesetz zukunftsorientierter und progressiver zu gestalten.
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