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Mittwoch, 24. April 2024
„Zur Entlastung mitarbeiterintensiver Unternehmen mit Kundenkontakt“

Corona: Handelsverband 3-Punkte-Plan

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 20.10.2020 | |  Branche
Handelsverband Geschäftsführer Rainer Will. (Foto: Handelsverband) Handelsverband Geschäftsführer Rainer Will. (Foto: Handelsverband) Wie der Handelsverband berichtet, klagen immer mehr Händler über einen massiven Anstieg an Covid-bezogenen Mitarbeitsausfällen. Die Hintergründe seien vielschichtig, sagt der Verband, der zwischen drei Szenarien unterscheidet und nun ein „effizientes, praxisnahes Lösungspaket“ erarbeitet hat.

Laut Handelsverband klagen immer mehr Händler über einen massiven Anstieg an Covid-bezogenen Mitarbeitsausfällen. „Die Hintergründe sind vielschichtig, drei Szenarien lassen sich unterscheiden“, sagt der Handelsverband, der hierfür ein „effizientes, praxisnahes Lösungspaket“ erarbeitet hat.

Forderung 1: „Verdachtsfälle ohne Symptome“ im Handel schnell & kostenfrei testen

Der derzeit häufigste Fall: Mitarbeiter, die mit einem Verdachtsfall oder einer Kategorie-1-Person in engerem Kontakt waren und dadurch selbst zu „Verdachtsfällen ohne Symptome“ für die Handelsunternehmen werden.

Derzeit wird formal nur unterschieden zwischen:

  • Covid-19 positiven Fällen;
  • Verdachtsfällen (mit Symptomen);
  • Kategorie-1-Kontaktpersonen (K1);
  • Kategorie-2- Kontaktpersonen (K2).

„Jedoch besteht vor allem in kundenintensiven Branchen für die Unternehmen bereits bei Kontakt eines Mitarbeiters mit einer Verdachtsperson oder eine K1-Person starke Unsicherheit“, sagt Handelsverband GF Rainer Will, der deshalb eine Ausdehnung des Testbereichs auf diese „Verdachtsfälle ohne Symptome“ in Branchen mit viel Kundenkontakt fordert.

„Aktuell gibt es für diese ‚Verdachtsfälle ohne Symptome‘ weder einen Kostenersatz für die Zeiten einer Freistellung noch eine kostenlose Covid-Testmöglichkeit. Die Situation ist untragbar. Einerseits wollen wir natürlich den bestmöglichen Schutz aller Mitarbeiter und Kunden gewährleisten, andererseits ist in diesen Fällen eine Freistellung aller Mitarbeiter unter Entgeltfortzahlung schlicht unfinanzierbar“, erklärt Rainer Will. Er ergänzt: „Die Testungen müssen schnell und kostenlos bereits bei engerem Kontakt mit Infektionsverdächtigen (K1) oder Verdachtsfällen gewährt werden und das Testergebnis sollte nach max. 24 Stunden vorliegen, damit Arbeitgeber und Arbeitnehmer so schnell wie möglich Gewissheit haben. Alternativ sollten den Unternehmen Corona-Schnelltests kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, die von einem Arbeitsmediziner im besten Fall vor Ort durchgeführt werden könnten.“

Forderung 2: Vorzeitiges Ende der Quarantäne bei negativem Testergebnis ermöglichen (Freitesten)

Der Handelsverband erklärt: „Wenn ein Handelsmitarbeiter an Covid-19 erkrankt, wird von den Behörden oftmals vorschnell die gesamte Belegschaft in 10-tägige Quarantäne geschickt, obwohl nur bei Nichteinhaltung des Mindestabstands und längerem Kontakt unter den Kollegen eine Absonderung erfolgen müsste (sogenannte Kategorie-1-Kontaktpersonen). Ein vorzeitiger Abbruch der Quarantäne bei Vorliegen negativer Testergebnisse ist derzeit jedoch nicht möglich. Aufgrund der zuletzt stark gestiegenen Zahl an Kontaktpersonen und der damit verbundenen Quarantäne berichten immer mehr Handelsbetriebe über fehlende Mitarbeiter.“

Daher fordert der Handelsverband, dass Beschäftigte nach zwei negativen Tests innerhalb von 48 Stunden wieder in die Arbeit zurückkehren dürfen (sogenanntes „Freitesten“). „Hierbei geht es natürlich nicht um tatsächlich erkrankte Personen, sondern ausschließlich um Kategorie-1-Kontaktpersonen, die keine Symptome aufweisen“, ergänzt der Verband.

Forderung 3: Einrichtung einer „Covid Fast Lane“ für Handelsmitarbeiter

Hinzu komme: „Verdachtsfälle, also Personen mit bestimmten Symptomen, warten oft mehrere Tage auf die Durchführung des Covid-Tests und dann auch noch tagelang auf das Testergebnis“, so der Handelsverband, der die dringende Einrichtung einer Fast Lane für Handelsmitarbeiter fordert – „um die täglich anfallenden Arbeitsprozesse im Handel nicht zu gefährden.“ Darüber hinaus müsse bundesweit einheitlich bei einer Testung von Verdachtspersonen umgehend ein vorläufiger Absonderungsbescheid erlassen werden, damit der Dienstgeber jedenfalls zur Geltendmachung einer Verdienstentgangsentschädigung berechtigt ist.

 

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