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Donnerstag, 25. April 2024
Neuer regulatorischer Ansatz soll KMU schützen

Online Plattformen: Deutschland will präventiv tätig werden

Hintergrund | Dominik Schebach | 21.10.2020 | |  
In Deutschland will die Bundesnetzagentur gegen Online-Plattformen wie Amazon Marketplace präsentiv tätig werden. In Deutschland will die Bundesnetzagentur gegen Online-Plattformen wie Amazon Marketplace präsentiv tätig werden. Die großen Internetgiganten rücken zunehmend in das Fadenkreuz der Behörden. In Deutschland fordert der Präsident der Bundesnetzagentur einen präventiven Ansatz bei der Regulierung von Amazon, eBay und Co. In den USA ist derweilen durchgesickert, dass das Justizministerium den Suchmaschinengiganten Google wegen Missbrauch seiner Marktmacht klagen will.

„Gewerbliche Kunden, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, berichten über Wettbewerbsbeeinträchtigungen durch Betreiber digitaler Plattformen. Wir regen daher an, die Position von Gewerbekunden durch einen neuen regulatorischen Ansatz für digitale Plattformen zu stärken. Missbrauch von Marktmacht sollte vorbeugend verhindert werden. Ist der Schaden erst einmal eingetreten, ist es zu spät“, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, heute in einer Aussendung der Behörde.

In den derzeit laufenden Konsultationen gibt die Bundesnetzagentur gewerblichen Kunden die Möglichkeit, über ihre Erfahrung mit den diversen Online-Plattformen zu berichten. Fast drei Viertel sehen erhebliche Schwierigkeiten darin, ohne die Nutzung von digitalen Plattformen im deutschen Markt bestehen zu können. Gleichzeitig berichten die Unternehmen jedoch von vielfältigen Schwierigkeiten mit digitalen Plattformen. Diese betreffen in erster Linie Beschwerdemanagement, Umgang mit Kunden- und Produktbewertungen, Provisionen und Gebühren sowie die Doppelrolle von Plattformbetreibern als Betreiber und gleichzeitig Anbieter von Produkten auf ihrer Plattform.

Amazon wird zwar in der Aussendung nicht ausdrücklich erwähnt. Allerdings stand der Online-Gigant im vergangenen Jahr wegen genau dieser Vorwürfe schon einmal im Fokus der Wettbewerbshüter in Deutschland und Österreich. Damals hatten u.a. die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde und das deutsche Bundeskartellamt die Praktiken von Amazon als Marktplatzbetreiber unter die Lupe genommen. Im Zuge dieser Untersuchung hatte Amazon Besserung gelobt und auch seine Marktplatz-ABGs geändert.

Solche nachträglichen Änderungen kommen für viele KMU allerdings zu spät, ist man seitens der deutschen Bundesnetzagentur überzeugt – weshalb man dort im Rahmen eines „verschärften Umgangs mit digitalen Plattformen“, wie er derzeit von der EU-Kommission angestrebt wird, präventiv tätig werden will. Damit sollen schädliche Verhaltensweisen und Diskriminierungen bereits vor Eintritt des Schadens unterbunden werden (Siehe dazu auch E&W 9/2020 S. 20).

Als regulatorische Instrumentarien biete sich laut Bundesnetzagentur eine Kombination aus direkt anwendbaren Verhaltensregeln (z.B. Nichtdiskriminierung) und weitergehenden individuellen Abhilfemaßnahmen (z.B. datenschutzkonforme Anordnung des Zugangs zu bestimmten Daten) an. Dies soll durch ein dauerhaftes Monitoring sowie behördliche Durchsetzung begleitet werden.

Google im Visier

Aber nicht nur die Marktplatz-Betreiber wie Amazon haben derzeit Schwierigkeiten mit den Wettbewerbshütern. In den USAhat das Justizministerium Klage gegen Google eingebracht. Diese Klage wirft Google die Aufrechterhaltung eines illegalen Monopols über den Suchmaschinen-Markt durch Zahlungen an Vertragspartner im Smartphone-Bereich. So erhielt u.a. Apple mehrere Mrd. Dollar für die Nutzung der Google Suche in der Grundeinstellung seiner iPhones. Eine Praxis mit der sich Google rund 80% des Suchmaschinen-Markt sicherte. Ein Markt der alleine in den USA im vergangenen Jahr für Google einen Umsatz von 34 Mrd Dollar generierte.

Einen ähnlichen Fall hat vor einigen Jahren bereits die EU-Kommission durchgefochten. Diese Auseinandersetzung endete nach zehn Jahren mit einer Verurteilung von Google. Deswegen wird man von diesem Verfahren wohl kurzfristig kaum etwas spüren. Es zeigt allerdings, dass sich das Umfeld für die Techgiganten auch in den USA ändert.

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