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Dienstag, 23. April 2024
Verfahren für 380 kV-Leitung dauerte fast sechseinhalb Jahre

Salzburgleitung: Verwaltungsgerichtshof bestätigt Genehmigung

Energiezukunft | Wolfgang Schalko | 21.10.2020 | |  Wissen
Bei der APG zeigt man sich erfreut und erleichtert über die endgültige und eindeutige juristische Klärung des wichtigsten Infrastrukturprojekts Österreichs. Bei der APG zeigt man sich erfreut und erleichtert über die endgültige und eindeutige juristische Klärung des wichtigsten Infrastrukturprojekts Österreichs. (© Austrian Power Grid AG) „Heute ist ein guter Tag für die Energiewende und für die sichere Stromversorgung Salzburgs und Österreichs. Mit dem heutigen Bescheid des VwGH wurde die Genehmigung für das wichtigste Strominfrastrukturprojekt des Landes erneut und zweifelsfrei bestätigt“, sagte Gerhard Christiner, technischer Vorstand der APG, in einer ersten Stellungnahme zur gestern veröffentlichten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) zur Salzburgleitung. Mit dieser Entscheidung bekommt die Energiewende weiteren Rückenwind.

Seit März 2019 liegt der rechtskräftige Baubescheid für die Salzburgleitung vor. Daher wurden mit Oktober 2019 umgehend die Bauarbeiten im Sinne der Energiewende und der sicheren Stromversorgung Österreichs gestartet. Die nun durch den VwGH entschiedenen Rechtsfragen (Revisionen des positiven UVP-Bescheids) klären letzte rechtliche Details in Zusammenhang mit dem Projekt. Im Zentrum standen dabei Fragen zur örtlichen Zuständigkeit der Landesregierung Salzburg als UVP-Behörde bzw. der Qualifikation von „Trassenaufhieben“ (Anm. Fällungen im Bereich der Leitungstrasse) als forstgesetzliche Rodung. „Dieses Urteil schafft für alle Beteiligten in diesem extrem langandauernden juristischen Verfahren vollkommene Klarheit. Ich möchte noch einmal ausdrücklich festhalten, dass es in diesem Verfahren nicht um die Rechtmäßigkeit des Projektes Salzburgleitung an sich gegangen ist, sondern um wesentliche Aspekte im Sinne der Rechtssicherheit. Damit wurden auch für die Projektgegner letzte offene Fragen final geklärt und die rechtmäßige Vorgangsweise der APG bestätigt“, sagte Austrian Power Grid (APG)-Vorstand Thomas Karall.

Mit der VwGH-Entscheidung sind nun alle rechtlichen Instanzen, bei denen gegen die Leitung rechtliche Einwände vorgebracht werden konnten, ausgeschöpft.

Investitionen helfen Standort und Arbeitsmarkt

„Die Salzburgleitung ist mit 890 Mio. Euro das mit Abstand wichtigste Investitionsprojekt in die österreichische Strominfrastruktur. Von den rd. 350 Mio. Euro, welche die APG heuer in den Ausbau der Stromnetze investiert, hat alleine die Salzburgleitung einen Anteil von 125 Millionen Euro für die heimische Wirtschaft“, so Gerhard Christiner. Darüber hinaus sei es gerade jetzt entscheidend, dass Investitionen in die Infrastruktur rasch und umgehend umgesetzt werden. In der Corona-Krise sei jeder Euro, der investiert wird, für die österreichische Wirtschaft besonders wichtig.

Die Salzburgleitung im Überblick

Für die Salzburgleitung werden rund 890 Millionen Euro investiert, womit alleine in Salzburg rund 2.250 Arbeitsplätze gesichert werden sollen. Zentrales Anliegen bei der Planung war es laut APG, größtmögliche Rücksicht auf Mensch und Natur zu nehmen. Nach Fertigstellung der Salzburgleitung wird es in Salzburg durch Mitführungen und Demontagen alter Leitungen 229 Maste weniger geben: Die Gesamtlänge der Demontagen beträgt 193 km bzw. 678 Maste. Die Gesamtlänge der neuen Salzburgleitung liegt bei 128 km und 449 Maste. Die Inbetriebnahme ist für das Jahr 2025 geplant, bis 2026 sind dann die Demontagen abgeschlossen.

Teil des Projektes sind auch umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen für die Natur im Volumen von rund 45 Mio. Euro. Auf einer Fläche von über 1.100 ha werden beispielsweise Lebensraum für Vögel, Amphibien und Reptilien, Fledermäuse, Insekten gesichert und verbessert.

Das Genehmigungsverfahren für die Salzburgleitung dauerte insgesamt 77 Monate – dazu eine Chronologie der juristischen Meilensteine im Projekt:

  • Einreichung des Projektes bei der Salzburger Landesregierung als UVP-Behörde – September 2012
  • Positiver Bescheid Salzburger Landesregierung – Dezember 2015
  • Entscheid Bundesverwaltungsgericht – 5. März 2019
  • Entscheidung Verwaltungsgerichtshof – 15. Oktober 2020
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