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Freitag, 19. April 2024
„Ausgewogenes Paket“ – Empfehlung für eine einmalige Corona-Prämie

Branchensprecher Trefelik: Neuer Handels-Kollektivvertrag steht

Hintergrund Die Branche | Dominik Schebach | 22.10.2020 | |  Wissen
Handelsobmann Rainer Trefelik zum Ergebnis der KV-Verhandlungen: „Mit dem Abschluss ist es gelungen, einen wichtigen Beitrag zur Kaufkraftsicherung in einer schwierigen Zeit zu leisten, ohne dabei die Unternehmen zu überfordern.“ Handelsobmann Rainer Trefelik zum Ergebnis der KV-Verhandlungen: „Mit dem Abschluss ist es gelungen, einen wichtigen Beitrag zur Kaufkraftsicherung in einer schwierigen Zeit zu leisten, ohne dabei die Unternehmen zu überfordern.“ Gestern Abend haben sich die Sozialpartner im Handel auf einen neuen Kollektivvertrag für die 418.000 Handelsangestellten und rund 15.000 Lehrlinge in der Branche geeinigt. Das Gehaltsplus beträgt 1,5% auf das kollektivvertragliche Mindestgehalt. Die Sozialpartner empfehlen zudem den Handelsunternehmen, die trotz Krise finanziellen Spielraum sehen, eine Corona-Prämie in Höhe von mindestens 150 Euro an die Mitarbeiter auszuzahlen.

„Ein ausgewogenes Paket“, nennt Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel, das Verhandlungsergebnis der Sozialpartner im österreichischen Handel zu einem neuen Kollektivvertrag. „Mit dem Abschluss ist es gelungen, einen wichtigen Beitrag zur Kaufkraftsicherung in einer schwierigen Zeit zu leisten, ohne dabei die Unternehmen zu überfordern.“

Mit dem Gehaltsplus von 1,5% (= Inflationsrate, kaufmännisch gerundet) auf das kollektivvertragliche Mindestgehalt sei eine nachhaltige Erhöhung für alle Beschäftigten im Handel sichergestellt. Zusätzlich empfehlen die Sozialpartner den Handelsunternehmen, eine Zusatzprämie von zumindest 150 Euro an ihre Mitarbeiter auszuschütten. „Die Prämie soll noch heuer an die Beschäftigten fließen und die Konsumlaune zum Weihnachtsgeschäft im österreichischen Handel positiv beeinflussen“, ist Trefelik zuversichtlich. „Auf Basis der Signale des heutigen Verhandlungstages gehen wir davon aus, dass mindestens ein Viertel der Angestellten im heimischen Handel davon profitieren wird.“

Die kollektivvertraglichen Überzahlungen bleiben aufrecht. Die Arbeitgeberseite erreichte Liberalisierungen bei der so genannten Schwarz-/Weiß-Regelung wie auch administrative Erleichterungen durch die Verlängerung des Umstiegszeitraumes auf das neue Gehaltssystem bis 1. Jänner 2022.

Neue Zuschlagsregelung

Seitens der Arbeitnehmervertreter betont man vor allem auch die Verbesserung für die Lehrlinge. Lehrlinge im Handel, die während des Lockdown per Verordnung vom Homeschooling ausgenommen waren und zur Arbeit herangezogen wurden, erhalten laut GPA-djp eine verpflichtende Prämie von 150 Euro. Bezüglich der Prämie wolle man zudem genau hinsehen, welche Unternehmen diese auszahlen. „Wir werden sehr genau hinsehen, wer der Aufforderung nach Auszahlung einer Corona-Prämie nachkommt und alle Unternehmen vor den Vorhang holen, die trotz positiver Umsätze ihren MitarbeiterInnen die Prämie verweigern“, so der Vorsitzende des Wirtschaftsbereiches Handel Martin Müllauer.

Die Sozialpartner konnten sich zudem auf eine neue Zuschlagsregelung für die Arbeiten zu Silvester einigen. Für Arbeiten zwischen 13 und 15 Uhr gebührt am 31.12. ein Zuschlag von 50%. Ab 15 Uhr ist ein Zuschlag von 100% zu bezahlen. Als Ausgleich für verkürzte Ruhezeiten müssen künftig Ausgleichsruhezeiten gewährt werden. Sollte dies nicht möglich sein, entsteht Zeitausgleich. Änderungen bei der Samstagsregelung erleichtern die Möglichkeit von Wochenendarbeit für Teilzeitkräfte. Diese Regelungen treten bereits mit 1.12.2020 in Kraft.

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