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Samstag, 20. April 2024
WKÖ begrüßt „Bürokratische Verschnaufpause”

„Grace Period“ erleichtert Betriebsübergaben

Hintergrund | Wolfgang Schalko | 22.10.2020 | |  Wissen
Betriebsübergaben werden für Österreichs Wirtschaft ein immer wichtigeres Thema: Allein 2019 wurden laut Daten der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) rund 6.770 Unternehmen an eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger übergeben.

Solche Übergangsphasen und Generationenwechsel sind Schlüsselmomente und laut WKÖ zukunftsweisend dafür, ob ein Unternehmen weiterhin Erfolg und Bestand hat – bürokratische Erleichterungen seien genau in diesem heiklen und entscheidenden Moment somit besonders willkommen.

Der Ministerrat hat nun festgelegt, dass es bei Betriebsübergaben künftig eine sogenannte „Grace Period“ geben wird, die bis zu zwei Jahre dauert. Diese aus dem Regierungsprogramm übernommene Maßnahme sorgt dafür, dass überbordende gesetzliche Bestimmungen in der ersten Zeit nach der Übergabe reduziert werden und die Beratung durch öffentliche Stellen ausgebaut wird.

Beraten statt strafen

Dazu WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf: „Dies ist besonders für Familienbetriebe und KMU eine wichtige Erleichterung. Die Grace Period verschafft jenen, die sich dazu entschließen, einen Betrieb zu übernehmen, eine bürokratische Verschnaufpause. Ein wichtiger Aspekt ist dabei, dass das Arbeitsinspektorat gerade in der ersten Zeit nach der Übernahme verstärkt auf das Prinzip ‚beraten statt strafen‘ setzen soll.“

Künftig beraten Arbeitsinspektoren auch auf Nachfrage der Unternehmer – was hilfreich sein kann, wenn bei einer Betriebsübernahme zum Beispiel beim Thema Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Fragen entstehen.

Erleichterungen soll es unter anderem auch bei den sonst üblichen Verpflichtungen wie dem verbindlichen Vorlegen von Firmenbuchauszügen geben. Die Meldung neubestellter Sicherheitsvertrauenspersonen an das Arbeitsinspektorat kann ebenfalls unterbleiben.

WKO-Nachfolgebörse

Die Nachfolgebörse der WKÖ steht jenen Unternehmen zur Seite, bei denen sich keine familieninterne Übergabe anbietet und die noch auf der Suche nach einem geeigneten externen Nachfolger sind.

Darüber hinaus steht das Gründerservice der WKÖ den „Neo-Unternehmern“ und Übergebern mit seinen Beratungsleistungen zur Verfügung.

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