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Samstag, 20. April 2024
Hot!„Handel braucht maximale Entschädigungen für Lockdown-Zeit!“

Lockdown II: Handelsverband befürchtet dramatische Frequenzrückgänge & Umsatzeinbußen

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 31.10.2020 | |  Branche
„Der Handel braucht maximale Entschädigungen für die Lockdown-Zeit! Es geht um Existenzen“, appelliert Handelsverband GF Rainer WIll. „Der Handel braucht maximale Entschädigungen für die Lockdown-Zeit! Es geht um Existenzen“, appelliert Handelsverband GF Rainer WIll. Heute wurde von der Bundesregierung der zweite Lockdown verkündet - inkl. nächtlicher Ausgangsbeschränkungen zwischen 20:00 und 6:00 Uhr. Die Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung soll am Dienstag um 00:00 Uhr in Kraft treten und jedenfalls bis 30. November gelten. Dies verschärfe die dramatische Lage vieler heimischer Betriebe weiter, wie der Handelsverband sagt.

Der heute von der Bundesregierung verkündete zweite Lockdown inkl. nächtlicher Ausgangsbeschränkungen zwischen 20:00 und 06:00 Uhr verschärft die dramatische Lage vieler heimischer Betriebe weiter. Die Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung soll am Dienstag um 00:00 Uhr in Kraft treten und jedenfalls bis 30. November gelten.

Lebensmittelgroßhandel von Gastro-Schließung massiv betroffen

Während die Gastronomie ebenso wie Bäder, Kinos, Theater, Wettbüros, Museen, Zoos und andere Freizeiteinrichtungen für Gäste komplett gesperrt werden, darf der Handel (wo bis dato keine einzige Covid-Ansteckung nachgewiesen werden konnte, wie der Handelsverband betont) weiterhin offen haben – jedoch unter verschärften Hygiene-Vorgaben. „So wird etwa wieder die Beschränkung gelten, dass pro Kunde im Geschäft 10 m² zur Verfügung stehen müssen“, berichtet der Verband.

Für alle im November geschlossenen Betriebe wird es eine Entschädigung von 80% des Vorjahresumsatzes geben. Das Problem ist laut Handelsverband: „Heimische Händler sind von dieser Entschädigungsregelung nicht erfasst, obwohl sie in den kommenden vier Wochen ebenfalls dramatische Umsatzeinbußen zu bewältigen haben. Dies gilt insbesondere für den Lebensmittelgroßhandel sowie den gesamten stationären Einzelhandel, allen voran für die Branchen Bekleidung, Schuhe, Uhren und Schmuck.“

Frequenz- und Umsatzverluste

„Wenn wir eines aus dem ersten Lockdown im März gelernt haben, ist es, dass der Handel die Gastronomie braucht. Die Betretungsverbote in der Gastro führen daher unweigerlich auch zu Frequenz- und Umsatzrückgängen im gesamten stationären Handel„, erklärt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.

Die Laufkundschaft werde durch die zusätzlichen Restriktionen von den Geschäften ferngehalten – „für manche Branchen gleicht das einem Quasi-Lockdown“, sagt Will, laut dem der Trend dadurch befeuert werde, dass auch weniger nachgefragt werde, da keine Kultur- und Freizeitaktivitäten stattfinden können. „Wenn beispielsweise keine Bälle stattfinden, werden keine Ballkleider, keine neuen Schuhe und keine Accessoires mehr gebraucht. Der Cocooning-Trend hat bereits im Frühjahr zu einem massiven Rückgang im Bekleidungsbereich geführt“, so Will.

„Es geht um Existenzen“

Vor diesem Hintergrund fordert der Handelsverband auch für betroffene Händler, die im November vermutlich Umsatzausfälle von bis zu 100%verkraften müssen, maximale Entschädigungen für die Lockdown-Zeit.

„Der Handel hat angesichts exponentiell steigender Infektionszahlen vollstes Verständnis für die neuen Covid-Maßnahmen. Jetzt braucht es aber auch Verständnis dafür, dass der Handel – auch wenn er weiterhin offenhalten darf – in bestimmten Sektoren Wirtschaftshilfen und Entschädigungen im selben Ausmaß benötigen wird wie jene Branchen, die von einem Betretungsverbot betroffen sind. Wir dürfen die Kollateraleffekte des Lockdowns nicht vergessen“, stellt Will klar. „Der neuerliche Lockdown wird tiefe Spuren im Handel hinterlassen. Viele Betriebe haben langfristig in ihren Wareneinsatz investiert. Es geht hier um wirtschaftliche Existenzen.“

In Anbetracht der erwartbaren Umsatzeinbrüche sei nun entscheidend, das volle Spektrum an Wirtschaftshilfen nutzen zu können – „etwa den Fixkostenzuschuss, die Katastrophenhilfe und den Verlustausgleich“, so Will und: „Letzterer ist ein wesentliches Fundament für den mittelfristigen Erhalt von Unternehmen. Demnach können Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern bis zu 90% ihrer Verluste ersetzt bekommen, sofern sie zumindest 30% ihrer Umsätze im Vergleich zum Vorjahreszeitraum einbüßen. Bei größeren Unternehmen sollen es bis zu 70% sein. Die EU-Kommission hat bereits den Weg dafür geebnet. Liquiditätssichernde Maßnahmen sind jetzt mehr denn je von größter Bedeutung.“

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