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Donnerstag, 25. April 2024
Sozialpartner für 19 Uhr

Befristete Anpassung der Öffnungszeiten im Handel

Dominik Schebach | 02.11.2020 | | 1  
Um 19 Uhr ist Schluss: Die Sozialpartner haben sich auf eine einheitliche Beschränkung der Öffnungszeit geeinigt.Jetzt fehlt noch eine entsprechende Verordnung der Gesundheitsministeriums. Um 19 Uhr ist Schluss: Die Sozialpartner haben sich auf eine einheitliche Beschränkung der Öffnungszeit geeinigt.Jetzt fehlt noch eine entsprechende Verordnung der Gesundheitsministeriums. Die Bundessparte Handel und die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier haben sich angesichts der von der Bundesregierung verkündeten Corona-Schutzmaßnahmen auf eine befristete Anpassung der Öffnungszeiten geeinigt. Für die Zeit der Ausgangsbeschränkungen sollen die Öffnungszeiten im Handel auf 19 Uhr beschränkt werden. Nach dem Einvernehmen der Sozialpartner braucht es nun noch eine Verordnung des Gesundheitsministeriums, um Rechtssicherheit für die Öffnungszeitenregelung zu gewährleisten.

Konkret wollen die Sozialpartner die Öffnungszeiten am Abend mit 19:00 Uhr einheitlich beschränken. Eine Öffnung der Geschäfte am Morgen zu einem früheren Zeitpunkt als jenem, zu dem dieses Geschäft üblicherweise an diesem Wochentag öffnet, soll dabei unzulässig sein. Bei der Arbeitsorganisation (Vorbereitung der Geschäftsöffnung, Nacharbeiten zu Geschäftsschluss) und der Einteilung der Arbeitszeit soll laut einer Aussendung der Sozialpartner auf die besonderen Bedürfnisse der Beschäftigten Rücksicht genommen werden. Dabei gehe es insbesondere um die An- und Heimreise und die Einhaltung der vorgeschriebenen Ausgangsbeschränkung.

„Mit dieser Vereinbarung leistet der Handel einen wesentlichen Beitrag zur Unterstützung der Maßnahmen der Bundesregierung. Bereits im ersten Lockdown hat sich die temporäre Anpassung der Öffnungszeiten gut bewährt. Damit konnten die Personalkapazitäten im Handel und somit die Versorgungssicherheit für alle Österreicherinnen und Österreicher noch besser gewährleistet werden“, sagt der Obmann der WKÖ-Bundessparte Handel, Rainer Trefelik.

„Mit dieser Lösung möchten wir unseren überwiegend weiblichen Handelsangestellten die Möglichkeit geben, rechtzeitig zu Beginn der Ausgangsbeschränkung zu Hause zu sein. Viele sind auf den öffentlichen Verkehr angewiesen und haben kein Auto. Der Heimweg darf nicht zur Sicherheitsfalle werden“, so die Vorsitzende der GPA-djp, Barbara Teiber.

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Kommentare (1)

  1. diese öffungszeiten sind mir als alleintätiger unternehmer im handel ziemlich gleichgültig, ich werde meine arbeit wie bisher auch nach 18.00 leisten müssen, ebenso lieferungen und kundenbesuche.
    wenn es dann mal 20 uhr wird, dann habe ich gerwerbescheinkopie miit an bord, werden sehen wie der “ freund und helfer“ drauf reagiert.
    in tiefer trauer um die kultur, gastronomie etc

    1

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