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Freitag, 19. April 2024
WKÖ-Kopf: „Erleichterung für krisengeschüttelte Wirtschaft”

Angleichung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten verschoben

Hintergrund | Wolfgang Schalko | 06.11.2020 | | 2  Wissen
Der Nationalrat hat die für 1.1.2021 geplante Angleichung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten um ein halbes Jahr verschoben. „In dieser besonders herausfordernden Zeit hätte eine Angleichung eine zusätzliche Belastung für die ohnehin krisengeschüttelte Wirtschaft bedeutet“, so WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf. „Umso mehr stellt die Verschiebung der Angleichung ein wichtiges Signal für die Wirtschaft dar.“

Mit der Verschiebung gelten die verlängerten Kündigungsfristen für Arbeiter erst für Beendigungen von Dienstverhältnissen, die nach dem 30.6.2021 ausgesprochen werden. Die nun getroffene Lösung unterstützt Karlheinz Kopf zufolge vor allem KMU, aber auch die besonders von der Krise betroffenen Branchen.

„Die Zeit der Verschiebung wird dazu genutzt werden, um bis dahin einen für die Arbeitgeber verträglicheren Weg der Gestaltung der Kündigungsfristen zu finden“, sagt Kopf.

Darüber hinaus sieht Kopf in der nun beschlossenen Verschiebung „ein positives Signal für den Arbeitsmarkt insgesamt“. Denn lange Kündigungsfristen schränken die Flexibilität und Mobilität am Arbeitsmarkt ein und hemmen auch die Bereitschaft von Unternehmen, Mitarbeiter einzustellen. Gerade in Zeiten von hoher Arbeitslosigkeit können wir solche Barrieren nicht brauchen“, so Kopf abschließend.

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