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Donnerstag, 28. März 2024
Plus „Corona-Prämie“ wenn „Spielraum“

KV für Handelsarbeiter: Lohnanstieg von 1,5%

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 16.11.2020 | |  Branche
Die Sozialpartner im Handel haben sich auf einen neuen Kollektivvertrag für Handelsarbeiter geeinigt, der einen Lohnanstieg von 1,5 Prozent vorsieht. (Bild: Paulwip/ pixelio.de) Die Sozialpartner im Handel haben sich auf einen neuen Kollektivvertrag für Handelsarbeiter geeinigt, der einen Lohnanstieg von 1,5 Prozent vorsieht. (Bild: Paulwip/ pixelio.de) Ein Lohnanstieg von 1,5% - das sieht der neue Kollektivvertrag für Handelsarbeiter vor, auf den sich die Sozialpartner im Handel geeinigt haben.

Die Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich und die Dienstleistungsgewerkschaft vida, die die Sozialpartner im Handel darstellen, haben sich auf einen neuen Kollektivvertrag für Handelsarbeiter in Österreich geeinigt: Demnach steigen die Löhne für die rund 120.000 Beschäftigten in Höhe der Inflationsrate um +1,5%.

Darüber hinaus haben sich die Verhandlungspartner auf folgende Empfehlung verständigt: Handelsunternehmen, die trotz Krise finanziellen Spielraum sehen, mögen den Handelsarbeitern eine „Corona-Prämie“ in Höhe von mindestens 150 Euro auszahlen.

„Wir freuen uns, dass wir grade in diesen schwierigen Tagen in bewährtem sozialpartnerschaftlichem Austausch einen guten Kollektivvertragsabschluss erzielen konnten, der die Kaufkraft erhält und trotzdem auf die Lage der Betriebe Rücksicht nimmt“, bekräftigt Handelsobmann Rainer Trefelik. 

Christine Heitzinger, Vorsitzende des Fachbereichs Dienstleistungen in der Gewerkschaft vida, sagt: „Wir erwarten uns, dass weitere Betriebe der Sozialpartnerempfehlung auf Auszahlung einer Corona-Prämie und damit den bereits positiven Beispielen anderer Handelsunternehmen hinsichtlich bereits erfolgter Prämien-Zahlungen folgen werden. Schließlich halten die Beschäftigten im Handel unter großem Einsatz die Versorgung der Bevölkerung in der Krise am Laufen.“ In diesem Sinn sei auch jener Teil des KV-Abschlusses, der eine Verbesserung der Bezahlung am 31. Dezember vorsieht, zu betrachten. „Die Arbeitnehmer erhalten ab 13 Uhr Zuschläge und das schon heuer“, sagt Heitzinger.

„Die kollektivvertraglichen Überzahlungen bleiben im neuen Kollektivvertrag aufrecht, der mit 1. Jänner 2021 in Kraft tritt. Die Reform der Lohngruppen wird, sobald es die Covid-Situation zulässt wieder aufgenommen“, so Trefelik und Heitzinger.

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