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Donnerstag, 28. März 2024
„Solidarität ist jetzt eine Frage des kaufmännischen Anstands“

Keine „atypischen“ Warensortimente bei Billa und Merkur

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 17.11.2020 | |  Branche
Billa und Merkur werden während Lockdowns keine „atypischen“ Warensortimente zum Verkauf anbieten, wie die REWE Group verspricht. (Bild: REWE Group) Billa und Merkur werden während Lockdowns keine „atypischen“ Warensortimente zum Verkauf anbieten, wie die REWE Group verspricht. (Bild: REWE Group) Die REWE Group stellt sich – ganz anders als die Spar Österreich Gruppe - auf die Seite jener Händler, die jetzt im zweiten Lockdown wieder schließen müssen, und verspricht: „Billa und Merkur bieten während des Lockdowns keine ‚atypischen‘ Warensortimente zum Verkauf an.“ Im selben Zug fordert die REWE Group ihre Kollegen im Lebensmittelhandel dazu auf, diesen Weg mitzugehen.

Wie schon beim ersten Lockdown, ist nun auch beim zweiten Lockdown die Diskussion darüber entfacht, ob der LEH – während der übrige Einzelhandel geschlossen haben muss – auch Non-Food-Produkte verkaufen darf/ soll (elektro.at berichtete). Die REWE Group hat hierzu einen ganz klaren Standpunkt: „Wir wollen nicht auf dem Rücken der Händler, die jetzt im zweiten Lockdown wieder schließen müssen, Umsätze machen.“, betont Marcel Haraszti, Vorsitzender Billa Merkur Österreich und Vorstand REWE International AG. „Daher werden wir selbstverständlich nur die für den Lebensmittelhandel typischen Warengruppen anbieten. Zusammenstehen im Handel ist jetzt eine Frage kaufmännischen Anstands. Wir fordern auch unsere Kollegen im Lebensmittelhandel auf, diesen Weg mitzugehen.“

Im ersten Lockdown gab es ja Abgrenzungsdiskussionen, welche Produkte für den Lebensmittelhandel bzw. Mischbetriebe, die vom Betretungsverbot ausgenommen sind, kein „typisches Warensortiment“ darstellen. „Die jetzige Verordnung und ihre Kommentierung sollen klare Leitlinien geben, dass im Lebensmittelhandel nur Lebensmittel, Sanitärartikel und Tierfutter angeboten werden dürfen. Andere wie zB. Blumen, Bekleidung, Elektrogeräte, Spielwaren sind nicht von der Ausnahmeregelung des Betretungsverbots erfasst, um von der Schließung betroffene Betriebe nicht zu benachteiligen“, erläutert die REWE Group, die betont: „Gerade jetzt zur wichtigsten Zeit des Jahres für den Handel – dem Weihnachtsgeschäft – muss gewährleistet sein, dass der Handel sich nicht gegenseitig kannibalisiert. Zumal ohnehin vor allem der internationale Online Handel bereits jetzt profitiert.“

Aus diesem Grund werden Billa und Merkur während des Lockdowns von 17. November bis 6. Dezember keine „atypischen“ Produkte zum Verkauf anbieten. „Für uns alle im Handel ist das Weihnachtsgeschäft die mit Abstand wichtigste Zeit im Jahr. Und es kann nicht sein, dass wir als Lebensmittelhändler den Branchenkollegen jetzt Umsätze wegnehmen, die sie im Weihnachtsgeschäft dann nicht mehr nachholen können“, so Haraszti.

Zusätzliche Verkaufsflächen

Wie die REWE Group informiert, werden derzeit in 80 Merkur-Filialen werden derzeit 14 lokale Spielzeughändler aus sieben Bundesländern mit einer zusätzlichen Verkaufsfläche für Teile ihres Sortiments unterstützt. „Von Spielzeug für Babys und Kleinkinder über klassische Gesellschaftsspiele, pädagogische Lernspiele bis hin zu Zauber- und Akrobatikartikeln, Abenteuersets oder Modellbausätzen ist alles dabei, was das Kinderherz begehrt“, so der REWE International AG-Vorstand und: „Diese Unterstützung für lokale Spielzeughändler wie schon beim ersten Lockdown im Frühling liegt uns sehr am Herzen. Wir müssen nun prüfen, ob diese spezielle Solidaritätsaktion für mehr lokalen Einkauf so während des Lockdowns so weiter möglich sein wird. Die Flächen mit der hohen Kundenfrequenz bei Merkur stellen wir den Spielzeughändlern aber in jedem Fall dann ab 7.12. für das weitere Weihnachtsgeschäft zur Verfügung.“

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