Besuchen Sie uns auf LinkedIn
Donnerstag, 25. April 2024
Forderung der WKÖ erfüllt

Abgabefrist für Steuererklärungen bis Jänner 2021 verlängert

Hintergrund | Wolfgang Schalko | 18.11.2020 | |  Wissen
Das Jahr 2020 stellt für viele Unternehmerinnen und Unternehmer eine Extremsituation dar. Umso wichtiger ist die Entscheidung des Bundesministeriums für Finanzen (BMF), die Abgabefrist für Steuererklärungen 2019 bis Mitte Jänner 2021 zu verlängern. Der Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie (UBIT) der WKÖ hatte sich massiv für diese Maßnahme eingesetzt.

UBIT-Fachverbandsobmann Alfred Harl betonte: „Entlastungen sind in einer Pandemie für heimische Betriebe wesentlich. In diesem besonderen Jahr müssen Fristen wie diese einfach verlängert werden, um die Liquidität von tausenden heimischen Unternehmen zu sichern.“

Finanzämter werden demnach angehalten, trotz gerechtfertigter Erinnerung zur Abgabe der Steuererklärung 2019, deren Frist am 31.8.2020 abgelaufen ist, kulant zu handeln und weder bis 31.12.2020 weitere Abberufungen zu veranlassen, noch Verspätungszuschläge für Erklärungen, die bis 15.1.2021 einlangen, festzusetzen. Unternehmen, die den Jahresabschluss für 2019 noch nicht gemacht haben, sollten dennoch darauf achten, dass dieser rechtzeitig beim Finanzamt eingereicht wird.

Diesen Beitrag teilen

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.

An einen Freund senden