Forderung der WKÖ erfüllt
Abgabefrist für Steuererklärungen bis Jänner 2021 verlängert

UBIT-Fachverbandsobmann Alfred Harl betonte: „Entlastungen sind in einer Pandemie für heimische Betriebe wesentlich. In diesem besonderen Jahr müssen Fristen wie diese einfach verlängert werden, um die Liquidität von tausenden heimischen Unternehmen zu sichern.“
Finanzämter werden demnach angehalten, trotz gerechtfertigter Erinnerung zur Abgabe der Steuererklärung 2019, deren Frist am 31.8.2020 abgelaufen ist, kulant zu handeln und weder bis 31.12.2020 weitere Abberufungen zu veranlassen, noch Verspätungszuschläge für Erklärungen, die bis 15.1.2021 einlangen, festzusetzen. Unternehmen, die den Jahresabschluss für 2019 noch nicht gemacht haben, sollten dennoch darauf achten, dass dieser rechtzeitig beim Finanzamt eingereicht wird.
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