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Dienstag, 23. April 2024
Vereinbarung zwischen WKÖ und GIS

Geschlossene Betriebe: GIS-Gebühren unbürokratisch stilllegen

Hintergrund | Wolfgang Schalko | 18.11.2020 | |  Wissen
Für Betriebe, die aufgrund der Corona-Krise im November schließen müssen/mussten, wurde hinsichtlich deren laufender GIS-Meldung (GIS-Gebühren) von der WKÖ mit der Gebühren Info Service GmbH (GIS) folgende möglichst unbürokratische Handhabung vereinbart: Die GIS hat sich bereit erklärt, bei allen Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise ihren Betrieb im November 2020 schließen müssen/mussten, eine vorübergehende Stilllegung zu akzeptieren, ohne dass besondere Nachweise beizubringen sind.

Das heißt aufgrund der Krise reicht dazu eine formlose Mitteilung des von der Schließung betroffenen Betriebes an die GIS (eMail an kundenservice@gis.at) oder alternativ ein Anruf auf der Service-Hotline unter 0810 00 10 80 mit Nennung der Teilnehmernummer sowie einer kurzen Sachverhaltsdarstellung. Die Gebühren für November werden dann mit der nächsten Vorschreibung gutgeschrieben.

Laut Rundfunkgebührengesetz (RGG) ist die GIS unmittelbar davon zu verständigen, wenn am jeweiligen Standort keine Rundfunkempfangsanlagen mehr betrieben werden. Auch in diesem Punkt wurde zwischen WKÖ und GIS vereinbart, dass den Zeitpunkt der Meldung an die GIS betreffend, kulant vorgegangen wird. Dh falls der Betrieb nachweislich geschlossen war, wird die Abmeldung auch noch zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein.

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