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Dienstag, 8. Oktober 2024
Neuregelung der Netzreserve vorgezogen

EAG kommt in Etappen

Energiezukunft | Wolfgang Schalko | 23.11.2020 | |  Wissen
Das Inkrafttreten des EAG verzögert sich – kein Problem, sagen die Branchenvertreter, solange sich die Zeitspanne in Grenzen hält und das Gesetz dann die gewünschten Rahmenbedingungen für den Erneuerbaren-Ausbau bietet. Das Inkrafttreten des EAG verzögert sich – kein Problem, sagen die Branchenvertreter, solange sich die Zeitspanne in Grenzen hält und das Gesetz dann die gewünschten Rahmenbedingungen für den Erneuerbaren-Ausbau bietet. (© ekt / Klaus Hohenwarter) Der Plan der Regierung, das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) mit 1. Jänner 2021 in Kraft treten zu lassen, hält nicht. Zumindest nicht ganz: Während die Neuregelung zur Netzreserve vorgezogen wurde, sollen weitere Teile mit einer überschaubaren Verzögerung in den Monaten danach folgen. Ein Umstand, mit dem die Branchenvertreter gut leben können – sofern die Qualität des EAG am Ende stimmt.

Die überschaubare Verzögerung des lang erwarteten Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) sei gut hinzunehmen, sofern diese Zeitspanne zur Sicherstellung von langfristig stabilen und funktionierenden Rahmenbedingungen genutzt wird. „Das Gesetzespaket zum Ausbau der erneuerbaren Energien ist umfangreich und bringt eine komplette Systemumstellung für die Abgeltung von erneuerbarem Strom. Eine zeitliche Verzögerung in der Bearbeitung und der Abstimmung mit Brüssel ist daher nicht verwunderlich. Wenn diese überschaubar kurz bleibt und sichergestellt wird, dass ein guter und nahtloser Übergang vom alten zum neuen Rechtsrahmen gewährleistet ist, dann wird das der Branche und den Ausbauplänen auch nicht schaden. Es ist wesentlich, dass der neue Rechtsrahmen Dynamik für die Energiewende bringt und Kontinuität bis zur Erreichung der 2030 Ziele sicherstellt. Darauf sollen sich nun die Anstrengungen richten. Wenn das gelingt, dann können wir zwei bis drei Monate Verzögerung gerne hinnehmen“, meint Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des Dachverbandes Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) zu den bekannt gewordenen Verzögerungen des EAG.

Die Branche der Erneuerbaren ist ein wichtiger Wirtschaftsmotor: 30 Mrd. Euro an Investitionen können durch das neue Gesetz ausgelöst werden und 100.000 Arbeitsplätze damit geschaffen werden – ein Effekt, den Österreich in der aktuell wirtschaftlich schwierigen Lage dringend braucht. Der EEÖ hat eine umfassende Stellungnahme zur Begutachtung abgegeben. Die Branche vertraut darauf, dass dieser Input in den letzten Wochen dazu verwendet wurde, das Gesetz weiter zu verbessern.

„Wir gehen davon aus, dass durch den aktuellen Feinschliff nach der Begutachtung ein guter Rechtsrahmen für 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Ressourcen auf die Zielgerade in Richtung Beschlussfassung gebracht wird, der gegenüber Brüssel gut vertreten werden kann“, schließt Prechtl-Grundnig.

Kleinwasserkraft Österreich: Langfristige Bedeutung des EAG zählt

In Hinblick auf den baldigen Beschluss des Erneuerbaren Ausbau Gesetzes (EAG) verweist Kleinwasserkraft Österreich auf die langfristige Bedeutung des Gesetzes. Wichtig ist aus Sicht der Branchenvertretung nicht, ob das Gesetz ein Monat früher oder später in Kraft tritt. Vielmehr sei das Kriterium die zusätzliche Menge an erneuerbarem Strom – wie jenem aus Kleinwasserkraft – die dadurch in Österreich zusätzlich produziert werden kann. Dafür muss das Gesetz die Rahmenbedingungen schaffen.

„Wichtig für uns ist zu wissen, dass es gute, stabile Rahmenbedingungen geben wird. Der vorliegende Entwurf geht eindeutig in diese Richtung. Das Gesetz muss langfristig funktionieren, ob das EAG nun mit 1.1., 1.2. oder 1.3. 2021 in Kraft tritt, ist letztlich nebensächlich. Das was ungefähr zu erwarten ist, kennen unsere BetreiberInnen aus dem Entwurf. Wenn jetzt noch ein paar Details längere Verhandlungsprozesse benötigen ist das kein Beinbruch“, hält Kleinwasserkraft Österreich Geschäftsführer Paul Ablinger fest, der durch eine etwas spätere Beschlussfassung keine Verzögerung beim Kleinwasserkraft Ausbau sieht, da in der Zwischenzeit das Ökostromgesetz weiter gelte und die grundsätzliche Tendenz des EAG für neue Projektentwicklungen schon absehbar sei.

Im Hinblick auf die Gespräche mit der EU Kommission unterstützt Kleinwasserkraft Österreich die österreichische Position und verweist gleichzeitig auch auf das deutsche EEG, das von der EU-Kommission akzeptiert wurde. „Das deutsche EEG enthält sehr gute Lösungen für die Kleinwasserkraft, daher sollten ähnliche Lösungen auch für Österreich relativ problemlos bewilligt werden”, stärkt Ablinger daher der zuständigen Sektion im BMK für die Verhandlungen den Rücken.

E-Wirtschaft: Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz auf einem guten Weg

„Beim Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz ist der Zeitdruck groß und die Zielgerade bereits in Sicht. Doch es ist ein ambitioniertes und komplexes Gesetzespaket, das nun beschlossen werden soll. In dieser Situation sollte nun die Qualität klar vor der Geschwindigkeit stehen“, erklärt Michael Strugl, Präsident der Interessenvertretung Oesterreichs Energie. „Was wir brauchen, ist eine gute und solide Rechtsgrundlage für den Erneuerbaren-Ausbau, die uns die langfristige Planbarkeit und Rechtssicherheit garantiert.“

Die E-Wirtschaft sieht den aktuellen Vorschlag zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz grundsätzlich positiv. Weiters begrüßt Präsident Strugl das Vorziehen der Neuregelung zur Netzreserve. Da die aktuellen Bestimmungen bereits im Herbst 2021 auslaufen, bestehe bei diesem Thema dringender Handlungsbedarf. „Wir begrüßen, dass diese Maßnahme vorgezogen wird, die Details der Regierungsvorlage müssen wir noch prüfen. Die Regelung muss jedenfalls den wirtschaftlichen Betrieb jener Kraftwerke ermöglichen, die für die Aufrechterhaltung der Systemstabilität und Versorgungssicherheit unerlässlich sind“, so Strugl. Durch den wachsenden Anteil schwankender Stromproduktion aus Windparks und PV-Anlagen müssen im Zuge der Energiewende in den kommenden Jahren neben Erzeugungskapazitäten auch Netze und Speicher massiv ausgebaut werden.

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