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Freitag, 19. April 2024
Niedrigster Ersatz für Handel mit Möbel und Unterhaltungselektronik

WKÖ-Handel begrüßt Unterstützungsmaßnahmen

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 23.11.2020 | |  Branche
Der Handel mit Unterhaltungselektronik und Möbel erhält nur 20% Umsatzersatz, wie das Bundesministerium für Finanzen informiert. (Bild: Andreas Hermsdorf/ pixelio.de) Der Handel mit Unterhaltungselektronik und Möbel erhält nur 20% Umsatzersatz, wie das Bundesministerium für Finanzen informiert. (Bild: Andreas Hermsdorf/ pixelio.de) Neben Unternehmen aus der Gastronomie und Hotellerie erhalten nun auch Handelsbetriebe einen Umsatzersatz für die Zeit, in der sie nicht aufsperren dürfen. Das sei „gut, richtig und wichtig, damit bekommen auch die Händler wieder eine Zukunftsperspektive“, so Rainer Trefelik, Obmann der WKÖ Bundessparte Handel. Nicht so prickelnd ist, dass Unternehmen, die Möbel oder Unterhaltungselektronik verkaufen, mit 20% den niedrigsten Wert erhalten, da hier „kaum Wertverlust stattfindet“, wie das Finanzministerium argumentiert.

Die Bundesregierung hat Details zu den neuen Corona-Wirtschaftshilfen bekannt gegeben. Ab heute Nachmittag können etwa auch Händler, die vom harten Lockdown direkt betroffen sind, den Umsatzersatz und den Fixkostenzuschuss II beantragen.

Die WKÖ Bundessparte Handel begrüßt den Umsatzersatz für Handelsbetriebe. Konkret kommt es für Handelsunternehmen abhängig von Rohaufschlag, möglicher Saisonalität und Verderblichkeit der Ware, Umsatz/Ertrag-Relation und Wahrscheinlichkeit von Aufholkäufen zu einer verfassungsrechtlich gebotenen Staffelung der Umsatzentschädigung von 20% bis 60%. „Der erweiterte Umsatzersatz sowie der Fixkostenzuschuss II sorgen dafür, dass wir Händler wieder eine Zukunftsperspektive haben“, sagt Spartenobmann Rainer Trefelik, „Das ist gut, richtig und wichtig.“

Zur Differenzierung innerhalb der Handelssparten (bzw. der Staffelung der Umsatzentschädigung), sagt Trefelik: „Der österreichische Handel ist sehr vielfältig und breit aufgestellt. Daher ist die Differenzierung auch durchaus nachvollziehbar.“ In einem nächsten Schritt müsse es, wie angekündigt, auch eine Lösung für die indirekt betroffenen Betriebe – insbesondere den Großhandel – geben.

Nur 20% für Handel mit Unterhaltungselektronik

Der Umsatzersatz ist ab heute beantragbar, wie an anderer Stelle das Bundesministerium für Finanzen informiert. „Für den Zeitraum der angeordneten Schließung werden den vom erweiterten Lockdown betroffenen Unternehmen 80% ihres Umsatzes ersetzt. Die Beantragung erfolgt ab heute Nachmittag über FinanzOnline“, so das Ministerium in einer Aussendung.

Unterschiedliche Kompensationsweisen aufgrund unterschiedlicher Branchenkennzahlen

Wie das Finanzministerium weiter schreibt, bekommen körpernahe Dienstleistungen, also etwa Friseure, Masseure oder Kosmetiker, für die Zeit der Schließung 80% des Umsatzes im Vergleich zum November 2019 ersetzt. „Aufgrund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen zwischen Dienstleistung und Handel empfiehlt der Verfassungsdienst der Republik unterschiedliche Kompensationsweisen, da es auch unterschiedliche Branchenkennzahlen gibt. Für den Handel gibt es aufgrund unterschiedlicher Voraussetzungen Abstufungen“, so das Ministerium, das hierfür drei Kriterien anführt:

Rohertrag der jeweiligen Branchen, Aufholeffekte, Verderblichkeit und Saisonalität der Waren.

Beispiele

  • Ein Blumengeschäft, das während des Lockdowns viele Waren aufgrund der Verderblichkeit entsorgen muss, erhält 60% Umsatzersatz. Ebenso Geschäfte die Schuhe und Lederwaren oder Bekleidung verkaufen.
  • Unternehmen aus der Branche Metallwaren und Baubedarf, Sportgeräte oder Vorhänge, Teppiche und Tapeten erhalten 40% Umsatzersatz.
  • Den niedrigsten Wert erhält mit 20% ein Unternehmen, das Möbel und Einrichtungsgegenstände verkauft, „weil hier kaum Wertverlust stattfindet“, so das Ministerium, und: „Weil es für die Qualität der Ware nicht entscheidend ist, zu welchem Zeitpunkt sie verkauft wird.“ Das gelte auch für den Handel mit Unterhaltungselektronik oder den Fahrzeughandel.

Fixkostenzuschuss online

Zum Fixkostenzuschuss erklärt das Finanzministerium: „Dieser Fixkostenzuschuss II 800.000 ist ebenfalls ab heute beantragbar. Darin werden Abschreibungen, bestimmte Personalkosten für den Mindestbetrieb, sowie frustrierte Aufwendungen berücksichtigt. Das ist insbesondere für Reisebüros und Veranstalter wichtig, weil hier bereits geleistete Vorleistungen anteilig ersetzt werden.

Abgegolten werden Fixkosten in der Höhe des tatsächlichen Umsatzentganges, im Gegenzug müssen bereits erhaltene Hilfen wie 100%-Garantien abgezogen werden. Der Fixkostenzuschuss II 800.000 kann für einen mehr als dreimal so langen Zeitraum wie der Fixkostenzuschuss I, nämlich max. 9,5 statt 3 Monate beantragt werden. Für Kleinst-Unternehmen bis 120.000 Euro Jahresumsatz gibt es die Möglichkeit für Pauschalierungen. Diese Unternehmen können auch ohne Steuerberater beantragen. Auch eine Kombination von Umsatzersatz und Fixkosten-Zuschuss ist für betroffene Unternehmen für unterschiedliche Zeiträume möglich.“

Nach dem OK der Europäischen Kommission zum Fixkostenzuschuss II, mit einer Gesamtfördersumme von drei Millionen Euro, startet nun die nationale Umsetzung. Wie das Ministerium erklärt, haben Österreich und Deutschland als erste und bisher einzige Länder eine Genehmigung für Zuschüsse nach diesem neuen System bekommen. „Es wird gemäß den Vorgaben der Kommission kein Fixkostenzuschuss, sondern ein Verlustersatz.

Dabei können Verluste, die in Zeiträumen bis 30. Juni 2021 anfallen entweder vorausprognostiziert oder im Nachhinein bekannt gegeben werden bis zu einem gewissen Grad ersetzt werden. Diese Angaben zum Verlust müssen von einem Steuerberater bestätigt werden.“

Finanzminister Gernot Blümel resümiert die Hilfen wie folgt: „Jedes Unternehmen, das wir gut durch die Krise bringen, sichert wertvolle Arbeitsplätze in Österreich. Mit den finalisierten Instrumenten des Fixkostenzuschusses II und des Umsatzersatzes Umsatzersatzes haben wir effektive Hilfen geschaffen, die ab heute beantragt werden können.“

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