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Freitag, 29. März 2024
„Vernünftiger Kompromiss" – „Entzerrung der Kundenströme"

Wiedereröffnung: Sozialpartner einigen sich auf Öffnungszeiten

Hintergrund | Dominik Schebach | 02.12.2020 | |  
Nachdem die Bundesregierung heute, Mittwoch, den weiteren Fahrplan zur Öffnung des Handels bekannt gegeben hat, haben auch die Sozialpartner reagiert. Die Bundessparte Handel sowie die Gewerkschaft der Privatangestellten haben sich angesichts des Wiederaufsperrens des gesamten Handels am 7. Dezember auf eine Anpassung der Öffnungszeiten in der Vorweihnachtszeit geeinigt.

Demnach können die Geschäfte am 8. Dezember von 9 bis 19 Uhr geöffnet haben, an den beiden Samstagen vor Weihnachten, den 12. und den 19 Dezember, kann die Öffnungszeit bis 19 Uhr verlängert werden. Die Regelung für den 8. Dezember wurde als Ergänzung des bestehenden Kollektivvertrages getroffen. Für die Samstagsöffnung bedarf es noch einer entsprechenden Verordnung des Arbeitsministeriums. Für die Angestellten werden die zusätzlichen Stunden nach 18 Uhr mit einem Zuschlag von 100 Prozent abgegolten.

„Diese Vereinbarung ist ein vernünftiger Kompromiss, der die Interessen der Unternehmen, der Beschäftigten und der KonsumentInnen berücksichtigt. Eine Verlängerung der Öffnungszeiten an den traditionell einkaufsstärksten Tagen macht im Hinblick auf eine Entflechtung der Kundenströme absolut Sinn“, so der Obmann der Bundessparte Handel in der WKÖ, Rainer Trefelik.

Ähnlich äußert sich auch sein Gegenüber auf der Arbeitnehmerseite, Martin Müllauer, Vorsitzender des Wirtschaftsbereichs Handel in der Gewerkschaft GPA: „Für uns war die Absicherung der Zuschläge, die Freiwilligkeit am 8.Dezember und die Einmaligkeit der Regelung ein Grund, dem Paket zuzustimmen. Eine Entzerrung der Kundenströme an diesen Tagen liegt auch im Interesse der Angestellten und sie haben weiterhin die Möglichkeit vor der Ausgangsperre um 20 Uhr zu Hause zu sein.“

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