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Donnerstag, 28. März 2024
Noch bis 15. Dezember möglich

Umsatzersatz: Beantragen nicht vergessen!

Hintergrund | Wolfgang Schalko | 03.12.2020 | |  Wissen
(© Timo Klostermeier / pixelio.de) Die derzeit laufenden Hilfsprogramme – Fixkostenzuschuss Phase I + II sowie Umsatzersatz – Hilfen werden gut von der Wirtschaft angenommen. Allerdings macht der gerade der Elektrohandel von seinem Anspruch auf Umsatzersatz offenbar nur unzureichend Gebrauch – dabei geht's um immerhin 20%, die noch bis 15. Dezember beantragt werden können.

Die staatliche Unterstützung können alle Unternehmen mit Sitz bzw Betriebsstätte in Österreich beanspruchen, wenn sie direkt von den mit der COVID-19-Schutzmaßnahmen- bzw. Notmaßnahmenverordnung verordneten Einschränkungen betroffen sind und in einer direkt betroffenen Branche tätig sind – und dazu zählt auch der Elektrohandel, für den der Lockdown-Umsatzersatz mit 20% vergütet wird.

Für die Berechnung des Lockdown-Umsatzersatzes wird als Bemessungsgrundlage der November 2019 herangezogen. Dieser Betrag wird durch 30 dividiert und mit der Anzahl der Lockdown-Tage multipliziert.

Alle Details zum Umsatzersatz sowie die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie auf www.umsatzersatz.at.

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