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Donnerstag, 28. März 2024
E&W 12/2020 - Rat & Tat

Verlustrücktrag sofort & Investitionsprämie sichern!

Hintergrund | Dominik Schebach | 13.12.2020 | |  
Zur Stärkung der Wirtschaft in der Corona-Krise hat die Bundesregierung einige Maßnahmen beschlossen, die sehr kurzfristig wirksam wirksam werden. Hier sind u.a. der Verlustrücktrag und die Investitionsprämie zu nennen.

Verlustrücktrag

Im von der Regierung geschnürten Konjunkturstärkungspaket wurde auch der Verlustrücktrag angekündigt. Das Tolle daran ist, dass man damit quasi sofort Steuern sparen kann. Man muss nicht warten, bis 2020 vorbei ist und die Steuererklärungen erstellt sind. Voraussichtliche Verluste 2020 können bereits im Rahmen der Veranlagung 2019 berücksichtigt werden. Voraussetzung dazu ist eine sorgfältige Schätzung des Verlustes. Können betriebliche Verluste 2020 nicht abgeschätzt oder glaubhaft gemacht werden, kann ohne Nachweis ein vorzeitiger Verlustrücktrag bis 30% des Gewinnes 2019 beantragt werden.

Investitionsprämie sichern!

Wie kann man in diesen Zeiten an Investitionen denken? Das wird einigen beim Lesen dieser Überschrift durch den Kopf gehen. Manchen Branchen geht es aber glücklicherweise recht gut und manche Unternehmer glauben an die Zukunft. Einen gehörigen Anreiz stellt dabei diese Investitionsprämie dar, die allerdings zeitlich begrenzt ist. Erste Maßnahmen, wie Bestellungen, Kaufverträge, Beginn von Leistungen, Anzahlungen müssen bis 28. Februar 2021 gesetzt werden! Die Inbetriebnahme und Bezahlung hat dann bis 28. Februar 2022 Zeit.

Welche Investitionen werden gefördert? Der Schwerpunkt liegt hier eindeutig bei Ökologisierung und Digitalisierung. Es werden also jene enttäuscht, die sich auf eine Prämie für einen herkömmlichen PKW oder LKW gefreut haben. Für Elektro- und Plug- In-Hybrid-Fahrzeuge mit Anschaffungskosten bis max € 70.000,- steht die Investitionsprämie aber zu. 7% der Anschaffungskosten beträgt die Prämie für „herkömmliche“ Investitionen also zB Erneuerung des Maschinenparks, für Einrichtung und für Erweiterungsinvestitionen.

14% der Anschaffungskosten beträgt die Prämie für:

  •  Investitionsmaßnahmen der Ökologisierung. Darunter fallen Wärmepumpen, Anschluss an Fernwärme, Thermische Gebäudesanierung, Photovoltaikanlagen uvm.
  •  Digitalisierungsinvestitionen: Digitale Infrastruktur, Industrie 4.0, E-Commerce, Homeoffice-Möglichkeiten, digitale Verwaltung sowohl was Hard- als auch Software betrifft uvm.
  •  Investitionen in Gesundheit und Life Sciences: Anlagen für pharmazeutische Produkte, Investitionen zur Herstellung von Schutzmasken, Schutzkleidung, Desinfektionsmittel, Beatmungsgeräte.

Wir raten Ihnen vor geplanten Investitionen mit Ihrem Steuerberater oder uns in Kontakt zu treten.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Ihr
Rat & Tat-Steuerberater, Kanzlei Kowarik
& Waidhofer unter (1) 892 00 55,
info@kowarik.at, gerne zur Verfügung.
Web: www.kowarik-waidhofer.at

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